Beamtenversorgung Ruhensbetrag
Ich erhalte Versorgungsbezüge aus meiner eigenen Beamtentätigkeit und aus der Beamtentätigkeit meiner verstorbenen Frau, einen von beiden nur zu 20% (Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge). Das ist ja gesetzlich untermauert und regt mich daher nicht besonders auf. Was mich aufregt, ist die Bezeichnung "Ruhensbetrag" für die 80%, die ich NICHT bekomme. Da ruht doch nichts, in dem Sinne, dass es eines Tages wieder auferstehen könnte. Wie ist dieser seltsame Ausdruck zu verstehen?