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Gast

Beamtenversorgung Ruhensbetrag

Ich erhalte Versorgungsbezüge aus meiner eigenen Beamtentätigkeit und aus der Beamtentätigkeit meiner verstorbenen Frau, einen von beiden nur zu 20% (Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge). Das ist ja gesetzlich untermauert und regt mich daher nicht besonders auf. Was mich aufregt, ist die Bezeichnung "Ruhensbetrag" für die 80%, die ich NICHT bekomme. Da ruht doch nichts, in dem Sinne, dass es eines Tages wieder auferstehen könnte. Wie ist dieser seltsame Ausdruck zu verstehen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000005486 Frage melden

Antworten (1)
status-quo-fan
Gibst Du bei Gockel "Ruhensbetrag" ein; dort ist eigentlich alles erklärt: es geht in erster Linie um §§ 53 ff. BeamtVG.
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