dschinn
Ja klar geht das aber natürlich nur rückwirkend!
Bedeutet, du kannst im Folgejahr der Beerdigung dann die Kosten geltend machen.
Zusätzlich neben den normalen Dokumenten benötigst du aber noch eine Bescheinigung, dass du nach §20 und §21 StGB keinen an der Klatsche hast.