Behandlungsplan zugestimmt
Ich habe am Telefon dem behandlungsplan zugestimmt, weil ich mich unter Druck gesetzt gefühlt habe. Auf AGBs wurde ich auch nicht hingewiesen. Nun möchte ich widerrufen. Ist das übeRhaupt noch möglich?
Antworten (2)
Frage ist ungenau (wie immer hier)!
So der Plan vom Zahnarzt ist, redet man von einem Heil- und Kostenplan.
Und der ist nicht verbindlich, du kannst dich jederzeit umentscheiden und noch eine Schippe drauf legen oder auch wegnehmen.
Oder du nimmst den Plan und gehst damit fremd und schaust mal, was gleiche Behandlung woanders kostet.
Oder, oder oder
Du bist Kunde und der Kunde ist König.
Lass dich nicht unter Druck setzen, das ist unseriöses Gebaren deines Arztes wenn dieser versucht dich zu überreden.
Falls bereits ein Termin ausgemacht wurde, würde ich diesen erst mal absagen.
So der Plan vom Zahnarzt ist, redet man von einem Heil- und Kostenplan.
Und der ist nicht verbindlich, du kannst dich jederzeit umentscheiden und noch eine Schippe drauf legen oder auch wegnehmen.
Oder du nimmst den Plan und gehst damit fremd und schaust mal, was gleiche Behandlung woanders kostet.
Oder, oder oder
Du bist Kunde und der Kunde ist König.
Lass dich nicht unter Druck setzen, das ist unseriöses Gebaren deines Arztes wenn dieser versucht dich zu überreden.
Falls bereits ein Termin ausgemacht wurde, würde ich diesen erst mal absagen.
@dschinn, ich gehe hier nicht von deinem Beispiel aus, sondern von "Pseudo-Medizinischen-Angeboten" wie von Dr. Smile oder ähnlichen. Wo du mit deiner Zustimmung den Liefervertrag für Zahnschienen oder sonstigen Müll abgeschlossen hast.
Gast, je nachdem wie lange das Telefonat her ist, es gilt das Widerrufsrecht für Online-Geschäfte.
Gast, je nachdem wie lange das Telefonat her ist, es gilt das Widerrufsrecht für Online-Geschäfte.