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Gast

Bei Media Markt mit 17 was bestellt

Ich habe in Media markt was bestellt und muss es sobald es da is im Markt abholen da ich 17 bin wollte ich fragen ob ich eine Vollmacht meiner Eltern bzw das Produkt überhaupt erst ausgehändigt bekomme es ist ein Spiel für die xbox FSK 12
Frage beantworten Frage Nummer 3000282055 Frage melden

Antworten (6)
netter_fahrer
Das dürfte unter den Taschengeldparagrafen fallen, also ohne OK der Eltern gehen. Die Xbox selbst wahrscheinlich nicht, da zu teuer.
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netter_fahrer
Spiele für die Xbox mit FSK 12 gibt es auch bei MM ab etwa 15€, das ist Taschengeldbereich. Bezahlen kann man dort, wow, mit Bargeld ;-)
Die gucken an der Kasse nur bei FSK ab 18, ob der Kunde >18 ist. Oft genug erlebt dort.
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netter_fahrer
Wo steht denn in der Frage was von Onlinekauf? Er/sie hat dort was bestellt, das geht auch vor Ort im Laden oder telefonisch. Beim Abholen spielt das letztlich keine Rolle, ob bestellt oder aus dem Regal genommen. Man bekommt das Teil an der Abholtheke im Laden (jedenfalls bei unserem Markt) und geht damit zur Kasse und bezahlt. Ggf. fragt man dort nach Ausweis wegen FSK/USK.
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ingSND
Bei Allem, was sich ein beschränkt geschäftsfähiger Jugendlicher von seinem Taschengeld legal leisten kann und was er dann bar bezahlt, gilt der Taschengeldparagraph. Wie und wo er bestellt hat, ob im Internet, per Telefon oder Brief, ist völlig egal. Solange er bei Abholung bezahlt, ist es ein erlaubtes und gültiges Rechtsgeschäft, für das er keine Zustimmung der Eltern braucht.
Anders sieht es erst beim Fernkauf auf Rechnung aus, das ist theoretisch schwebend, bis die Eltern zustimmen.
In der Praxis wird es da aber nie Probleme geben, jedenfalls nicht von Seiten des Händlers.
Aber das Problem liegt hier ohnehin nicht vor bei Abholung im Laden. Das Spiel wirst Du problemlos ausgehändigt bekommen.
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rayer
Hast Du jemals was im Netz gekauft? Bisher habe ich immer, sofort nach kostenpflichtiger Bestellung zahlen dürfen. Auf Rechnung habe ich genau einen Händler und der unterliegt dem österreichischen Gesetz.
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ingSND
@b.kloppt: Du hast den springenden Punkt in meiner Antwort übersehen: "Barzahlung bei Abholung". DAS(!) unterliegt der Taschengeldregelung, auch bei Bestellung im Netz und DAS(!) liegt hier vor.
In allen anderen Fällen sind wir rechtlich einer Meinung, praktisch habe ich das aber noch nie erlebt, dass man als Minderjähriger Probleme beim Online-Kauf hätte. Du brauchst bloß ein Konto und das hatte z.B. meine Tochter mit sechzehn ...
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