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Bei meiner neuen Anbauwand ging beim Aufbau eine Glastür kaputt. Ist das ein Garantiefall?
Antworten (3)
Leider ist es kein Garantiefall, wenn beim Aufbau eines Schranks eine Glastür kaputt gehen. Eine Ausnahme würde ein Materialfehler darstellen, was nur an Hand eines Gutachtens zu beweisen wäre. Sobald das Möbelhaus die Ware an Sie übergeben hat, geht die Gefahr auf Sie über, wie zum Beispiel Transportschäden.
Wenn die Tür tatsächlich beim Aufbau kaputt gegangen ist, dann ist das leider Ihr eigenes Verschulden. Wenn Sie die Ware, die Anbauwand, in Empfang nehmen, haben Sie zu überprüfen, ob alle Teile korrekt sind. Dies ist natürlich etwas schwierig, wenn die Wand in Einzelteilen verpackt ist. Sobald Sie die Wand zum Transport verstaut haben, so geht die Haftung auf Sie über. Ein Garantiefall wäre, wenn Sie nachweisen könnten, dass das Glas der Tür nicht den Qualitätsmerkmalen entspricht.
Wenn man eine Hausratversicherung für Glasbruch abgeschlossen hat, dann wird im Normalfall diese Versicherung für den Glasbruch aufkommen. Hat man diese Versicherung nicht abgeschlossen, dann kann es passieren, dass man auf dem Schaden sitzen bleibt, da normalerweise kein Zulieferer für den Glasbruch aufkommt. Anders ist es bei fachgerechtem Einbau. In diesem Fall muss der Handwerker für den Schaden aufkommen.