bekomme ich mein geld zurück
habe im Januar Pauschalreise gebucht. Nun wird mir heute mitgeteilt, dass das Hotel ausgebucht ist.
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Da du deine Frage sehr ausführlich und präzise formuliert und uns auch alle sonstigen Informationen gegeben hast, wird man dir hier sicherlich weiterhelfen können. Sei nur geduldig.
Ja klar, du hast einen Herausgabeanspruch aus §812 BGB
Ich zitiere:" (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt."
Ich zitiere:" (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt."