Bekommt eine 9-jährige für eine Klage PKH, weil sie kein persönliches Einkommen hat?
Spielt das Einkommen der die Eltern eine Rolle?
Was ist, wenn die Eltern ein sehr gutes Einkommen haben und ihre Tochter "normal" unterstützen, d. h. die finanzielle Zuwendung könnte monatlich auf Hartz 4 Niveau sein?
Was ist, wenn die Eltern ein sehr gutes Einkommen haben und ihre Tochter "normal" unterstützen, d. h. die finanzielle Zuwendung könnte monatlich auf Hartz 4 Niveau sein?
Antworten (22)
genau. wir sind von der Lügenpresse umgeben. Wusste ich schon immer. z.B. hier https://m.dw.com/en/germany-girl-loses-gender-bias-case-against-boys-choir/a-50045520
engegen dem ausdrücklichen willen eines 9 jährigen kindes wirst du wohl kaum im namen des kindes klagen können. d.h. das kind muss schon einverstanden sein aus meiner sicht, daher ist es auch beteiligt.
Das wird wohl Ähnlichkeiten zur Religionsmündigkeit geben:
Ab 12 muss das Kind gehört werden, ab 14 hat es ein explizites Vetorecht..
Ab 12 muss das Kind gehört werden, ab 14 hat es ein explizites Vetorecht..
auf dieser seite behauptet immerhin ein amtsgerichtsdirektor, dass minderjährige klagen als auch verklagt werden können am beispiel eines 11-jährigen: https://www.mittelbayerische.de/region/cham/gemeinden/cham/kann-man-minderjaehrige-verklagen-22798-art1232151.html
bin ja mal gespannt, wie sich ing diesmal rausredet oder besser gesagt, wem er diesmal die schuld gibt.
Wenn man den Artikel denn nun liest, oder jedenfalls bis zu Ende liest, dann steht es doch drinn: Minderjährige sind „parteifähig“ aber nicht „prozessfähig“. Sie können ab dem Alter von sieben Jahren, z.B. auf Schadenersatz, verklagt werden, insoweit „Einsichtsfähigkeit“ vorliegt, und die Eltern können stellvertretend für Kinder klagen, minderjährige Kinder und Jugendliche aber nicht selbst.
Daraus würde ich jetzt weiter schließen: Prozesskosten-Hilfe kann bekommen, wer prozessfähig ist, eine Minderjährige also nicht.
qed
Daraus würde ich jetzt weiter schließen: Prozesskosten-Hilfe kann bekommen, wer prozessfähig ist, eine Minderjährige also nicht.
qed
Ach ja - ing973 mal wieder. In Deutschland hat jeder Mensch eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Ein 9-jähriges Mädchen kann Erbin sein. Das kann zu jahrelangen Prozessen führen, in denen Kinder sowohl aktiv als auch passiv legitimiert sein können. Weiterhin haben Kinder die Möglichkeit, ihre Eltern zu verklagen.
Kindesunterhaltsprozesse sind ein Beispiel. Kinder werden bei Verkehrsunfällen verletzt, können Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend machen. Solche Prozesse werden von den Versicherungen gefürchtet, da die Richter verpflichtet sind, von Amts wegen die Interessen des Kindes zu vertreten. Dazu zählt auch, dass er die Kosten dem Staat auferlegen kann. Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes und des Jugendamtes sind obligatorisch.
Was an der Situation obsolet sein kann, erschließt sich mir nicht.
Kindesunterhaltsprozesse sind ein Beispiel. Kinder werden bei Verkehrsunfällen verletzt, können Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend machen. Solche Prozesse werden von den Versicherungen gefürchtet, da die Richter verpflichtet sind, von Amts wegen die Interessen des Kindes zu vertreten. Dazu zählt auch, dass er die Kosten dem Staat auferlegen kann. Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes und des Jugendamtes sind obligatorisch.
Was an der Situation obsolet sein kann, erschließt sich mir nicht.
Da Matthew das Zitat selber anscheinend nicht finden kann: "***Er kann also theoretisch auch selber klagen.*** Aber er ist nicht prozessfähig. Da muss er von seinen Eltern oder von deren Anwalt vertreten werden."
Mehr kann ich jetzt aber auch nicht machen. übrigens lassen sich auch Volljährige oft von Anwälten vertreten in Prozessen.
Mehr kann ich jetzt aber auch nicht machen. übrigens lassen sich auch Volljährige oft von Anwälten vertreten in Prozessen.
beschrenken
Hier beschrenken sich viele du Eumel.
Wenn du uns noch sagst, was das ist.
Wenn du schon den Rechtschreibnazi spielst, dann bitte korrekt.
Hier beschrenken sich viele du Eumel.
Wenn du uns noch sagst, was das ist.
Wenn du schon den Rechtschreibnazi spielst, dann bitte korrekt.
Deinen alten Spruch hervorgekramt, weil ich dich wieder einmal an die Wand geklatscht habe.
Bevor du mich verbessern willst, lerne erstmal Deutsch.
Bevor du mich verbessern willst, lerne erstmal Deutsch.
Von Duden empfohlene Schreibung
erst mal
Alternative Schreibung
erstmal.
Aber nach einem Fragezeichen gehört ein Versal (Großbuchstabe) und »Lasst« schreibt man richtig mit »ss«.
erst mal
Alternative Schreibung
erstmal.
Aber nach einem Fragezeichen gehört ein Versal (Großbuchstabe) und »Lasst« schreibt man richtig mit »ss«.
Das halte ich wie ein Dichter. Im Gegensatz zu Dir lässt er sich nicht vorschreiben, wo er sich seine künstlerische Freiheit nimmt!
Grinsekatze, du hast eine Frage gestellt, und ich habe sie richtig beantwortet.
Natürlich darfst du deine künstlerischen Fähigkeiten dazu benutzen, falsches Deutsch zu schreiben.
Aber weshalb fragst du denn, wie es richtig geschrieben wird?
Natürlich darfst du deine künstlerischen Fähigkeiten dazu benutzen, falsches Deutsch zu schreiben.
Aber weshalb fragst du denn, wie es richtig geschrieben wird?