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Gast

Bekommt eine 9-jährige für eine Klage PKH, weil sie kein persönliches Einkommen hat?

Spielt das Einkommen der die Eltern eine Rolle?
Was ist, wenn die Eltern ein sehr gutes Einkommen haben und ihre Tochter "normal" unterstützen, d. h. die finanzielle Zuwendung könnte monatlich auf Hartz 4 Niveau sein?
Frage beantworten Frage Nummer 3000126942 Frage melden

Antworten (22)
Sockensuppe
genau. wir sind von der Lügenpresse umgeben. Wusste ich schon immer. z.B. hier https://m.dw.com/en/germany-girl-loses-gender-bias-case-against-boys-choir/a-50045520
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Sockensuppe
allerdings kann sie nicht alleine klagen sondern braucht ihre eltern dafür
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Sockensuppe
engegen dem ausdrücklichen willen eines 9 jährigen kindes wirst du wohl kaum im namen des kindes klagen können. d.h. das kind muss schon einverstanden sein aus meiner sicht, daher ist es auch beteiligt.
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Matthew
Dafür aber ein Eis!
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Matthew
Das wird wohl Ähnlichkeiten zur Religionsmündigkeit geben:
Ab 12 muss das Kind gehört werden, ab 14 hat es ein explizites Vetorecht..
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Sockensuppe
auf dieser seite behauptet immerhin ein amtsgerichtsdirektor, dass minderjährige klagen als auch verklagt werden können am beispiel eines 11-jährigen: https://www.mittelbayerische.de/region/cham/gemeinden/cham/kann-man-minderjaehrige-verklagen-22798-art1232151.html
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Sockensuppe
bin ja mal gespannt, wie sich ing diesmal rausredet oder besser gesagt, wem er diesmal die schuld gibt.
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Gast
Richtig schreibt man »die 9-Jährige«.
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Gast
Oh sockensuppe, das war bei ing793 wohl mal wieder ein »Übersetzungsfehler«.
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Matthew
Wenn man den Artikel denn nun liest, oder jedenfalls bis zu Ende liest, dann steht es doch drinn: Minderjährige sind „parteifähig“ aber nicht „prozessfähig“. Sie können ab dem Alter von sieben Jahren, z.B. auf Schadenersatz, verklagt werden, insoweit „Einsichtsfähigkeit“ vorliegt, und die Eltern können stellvertretend für Kinder klagen, minderjährige Kinder und Jugendliche aber nicht selbst.

Daraus würde ich jetzt weiter schließen: Prozesskosten-Hilfe kann bekommen, wer prozessfähig ist, eine Minderjährige also nicht.

qed
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DerDoofe
Ach ja - ing973 mal wieder. In Deutschland hat jeder Mensch eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Ein 9-jähriges Mädchen kann Erbin sein. Das kann zu jahrelangen Prozessen führen, in denen Kinder sowohl aktiv als auch passiv legitimiert sein können. Weiterhin haben Kinder die Möglichkeit, ihre Eltern zu verklagen.
Kindesunterhaltsprozesse sind ein Beispiel. Kinder werden bei Verkehrsunfällen verletzt, können Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend machen. Solche Prozesse werden von den Versicherungen gefürchtet, da die Richter verpflichtet sind, von Amts wegen die Interessen des Kindes zu vertreten. Dazu zählt auch, dass er die Kosten dem Staat auferlegen kann. Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes und des Jugendamtes sind obligatorisch.

Was an der Situation obsolet sein kann, erschließt sich mir nicht.
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Sockensuppe
Da Matthew das Zitat selber anscheinend nicht finden kann: "***Er kann also theoretisch auch selber klagen.*** Aber er ist nicht prozessfähig. Da muss er von seinen Eltern oder von deren Anwalt vertreten werden."

Mehr kann ich jetzt aber auch nicht machen. übrigens lassen sich auch Volljährige oft von Anwälten vertreten in Prozessen.
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dschinn
beschrenken

Hier beschrenken sich viele du Eumel.
Wenn du uns noch sagst, was das ist.
Wenn du schon den Rechtschreibnazi spielst, dann bitte korrekt.
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dschinn
Du solltest nicht soviel saufen, das greift die Gehirnzellen an!
Sieht man bei dir ja deutlich.
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Gast
Deinen alten Spruch hervorgekramt, weil ich dich wieder einmal an die Wand geklatscht habe.
Bevor du mich verbessern willst, lerne erstmal Deutsch.
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Grinsekatze
Heißt es jetzt richtig erstmal? oder erst mal?
Laßt uns erst mal abwarten!
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Gast
Von Duden empfohlene Schreibung
erst mal
Alternative Schreibung
erstmal.

Aber nach einem Fragezeichen gehört ein Versal (Großbuchstabe) und »Lasst« schreibt man richtig mit »ss«.
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Grinsekatze
Das halte ich wie ein Dichter. Im Gegensatz zu Dir lässt er sich nicht vorschreiben, wo er sich seine künstlerische Freiheit nimmt!
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Gast
Grinsekatze, du hast eine Frage gestellt, und ich habe sie richtig beantwortet.
Natürlich darfst du deine künstlerischen Fähigkeiten dazu benutzen, falsches Deutsch zu schreiben.
Aber weshalb fragst du denn, wie es richtig geschrieben wird?
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Gast
Und »lässt« hast du ja nun endlich richtig geschrieben.
Ein deutscher Dichter.
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Grinsekatze
Und ein 'großer' australischer Denker!
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Gast
Stimmt.
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