Antworten (8)
Nachlesen kann man das hier:
Neubauten: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort Pflicht.
Häuser nach umfassender Sanierung (mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder nach einer Modernisierung mit öffentlichen Mitteln: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort Pflicht.
Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden: Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist ab 1. Juli 2008 vorgeschrieben. Allerdings gilt bis zum 1. Oktober 2008 eine Übergangsfrist, in der sich Eigentümer auch einen verbrauchsorientierten Ausweis ausstellen lassen dürfen.
Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die zwischen Anfang 1966 und 1. November 1977 errichtet wurden: Ein Energieausweis ist ab 1. Januar 2009 vorgeschrieben. Bis 1. Oktober 2008 herrscht Wahlfreiheit zwischen der bedarfsorientierten Variante und der verbrauchsorientierten Version, danach ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Häuser nach umfassender Sanierung (mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder nach einer Modernisierung mit öffentlichen Mitteln: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist ab sofort Pflicht.
Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden: Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist ab 1. Juli 2008 vorgeschrieben. Allerdings gilt bis zum 1. Oktober 2008 eine Übergangsfrist, in der sich Eigentümer auch einen verbrauchsorientierten Ausweis ausstellen lassen dürfen.
Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die zwischen Anfang 1966 und 1. November 1977 errichtet wurden: Ein Energieausweis ist ab 1. Januar 2009 vorgeschrieben. Bis 1. Oktober 2008 herrscht Wahlfreiheit zwischen der bedarfsorientierten Variante und der verbrauchsorientierten Version, danach ist der Bedarfsausweis Pflicht.
bh siehe hier.
Seit Mai 2014 ist die aktuellste Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) rechtskräftig. An die muss man sich halten, wenn man etwas über das Thema erfahren möchte.
Altbauten benötigen einen Energeausweis nur, wenn sie verkauft oder vermietet werden sollen. Es wird zwischen zwei Varianten unterschieden:
Der verbrauchsorientierte (günstige) Energieausweis darf dann verwendet werden, wenn das besagte Gebäude mindestens den Dämmstandard von 1977 einhält, oder mindestens 5 Wohneinheiten besitzt.
Der bedarfsorientierte (teure) Energieausweis wird bei schlecht gedämmten Altbauten gebraucht, die weniger als 5 Wohneinheiten besitzen.
Bei Altbauten ist ein Energieausweis im Regelfall aber nicht dauerhaft verpflichtend. Hier kann man auch nochmal alles über die Energieausweis-Pflicht nachlesen.
Altbauten benötigen einen Energeausweis nur, wenn sie verkauft oder vermietet werden sollen. Es wird zwischen zwei Varianten unterschieden:
Der verbrauchsorientierte (günstige) Energieausweis darf dann verwendet werden, wenn das besagte Gebäude mindestens den Dämmstandard von 1977 einhält, oder mindestens 5 Wohneinheiten besitzt.
Der bedarfsorientierte (teure) Energieausweis wird bei schlecht gedämmten Altbauten gebraucht, die weniger als 5 Wohneinheiten besitzen.
Bei Altbauten ist ein Energieausweis im Regelfall aber nicht dauerhaft verpflichtend. Hier kann man auch nochmal alles über die Energieausweis-Pflicht nachlesen.