JulieimJulie
Bekommt man eigentlich ein Privatrezept voll erstattet? Oder gibt es da auch unterschiede, wie bei der Kasse?
Antworten (5)
das hängt ganz alleine von dem Vertrag ab, den Du mit Deiner privaten Krankenversicherung abgeschlossen hast. Manche erstatten Arzneikosten zu 100%, andere nur zu 80%, wieder andere unterscheiden zwischen verschreibungspflichten und nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten...
Natürlich existieren auch hier große Unterschiede. Es kommt auf die vertraglich abgesicherten Leistungen an, die mit der privaten Krankenversicherung vereinbart wurden. Des Weiteren müssen die Kosten bis zur Höhe der enthaltenen Selbstbeteiligung auf jeden Fall selbst getragen werden. Darüber hinaus entstehende Kosten erstattet die Kasse im Rahmen des Versicherungsvertrages.
Ein solches Rezept bekommst du, wenn ein Medikament nicht frei verkauft werden darf, aber nicht von der Kasse erstattet wird. Ob du privat oder gesetzlich versichert bist, interessiert dabei nicht. Du brauchst das Rezept also nur, damit du das Medikament kaufen darfst.
Also in der Regel ist es so, dass man die Kosten bei einem privaten Rezept erstmal selbst tragen muss. Man kann den Beleg dann einreichen und bekommt je nach Vertrag mit der Kasse den Betrag erstattet. Da man allerdings meist einen Selbstbehalt zu zahlen hat, wird die Erstattung erst überhalb dieser Summe erfolgen.
Das hängt vom Vertrag mit deiner privaten Krankenversicherung ab. Einige erstatten da sehr viel, andere weniger.
Es lässt sich manchmal allerdings auch verhandeln, im Sinne von argumentieren, warum dieses Rezept nun so wichtig ist. Die privaten sind da etwas offener als die gesetzlichen.
Als Privatversicherter bekommst allerdings auch nur privat Rezepte, nie die Kassenrezepte.
Es lässt sich manchmal allerdings auch verhandeln, im Sinne von argumentieren, warum dieses Rezept nun so wichtig ist. Die privaten sind da etwas offener als die gesetzlichen.
Als Privatversicherter bekommst allerdings auch nur privat Rezepte, nie die Kassenrezepte.