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Gast

Belästigung

Wir haben Stress mit einer Nachbarin.
Die Tochter der Nachbarn wohnt über uns und trampelt in der Wohnung,nachts rückt sie Möbel.Mein Mann ist dann hoch aber niemand hat geöffnet.
Am nächsten Tag haben wir unseren Vermieter informiert der uns gesagt hat das geht ihn nichts an wir sollten das mit den Nachbarn klären.
Einige Minuten später hat es an unserer Wohnung geklingelt und die Nachbarin stand dort drückte unsere Tür auf,stand auf dem Flur und beschimpfte meinen Mann und zog an den Ärmeln seines Pullovers und bedrohte ihn.
Nach mehrmaliger Aufforderung meine Nachbarin solle die Wohnung verlassen wurde diese noch aggressiver.Dann bin ich zur Tür und habe die Nachbarin mit Hilfe der Tür aus der Wohnung zu bekommen.
Mein Mann ist dann zur Polizei und hat die Nachbarin angezeigt.
Kann der Vermieter uns kündigen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000286925 Frage melden

Antworten (5)
Vandit
Natürlich nicht. Im übrigen geht es den Vermieter sehr wohl etwas an, wenn Eure Wohnqualität durch Randalieren in der Wohnung darüber beeinträchtigt wird.
Ihr müsst ein sog. Lärmprotokoll führen.

Am besten sucht Ihr anwaltliche oder die Hilfe des Mietervereins. Denn allein die Frage, ob der Vermieter kündigen kann, zeugt von wenig Allgemeinwissen.
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Matthew
Was die Nachbarin gemacht hat, ist Hausfriedensbruch. Und nächtliche Ruhestörung, wenn sie fortgesetzt erfolgt, ein Grund für eine Mietminderung. Dann überlegt sich der Vermieter meist relativ schnell, ob es ihn etwas angehen sollte.
Wenn sich sowas mehrfach wiederholt, wäre es ein Kündigungsgrund, dass der Vermieter Eurer Nachbarin kündigt, aber natürlich nicht Euch.
Hört sich danach an, als wenn der Vermieter sich aber bei der Nachbarin gemeldet hätte, obwohl er Euch zunächst abgewimmelt hat. Wäre schon ein arger Zufall, dass sie kurz danach bei Euch auf der Matte steht.
Wie vom/von der Vorredner:in bereits angemerkt, für so etwas holt man sich besser rechtlichen Beistand vom Mieterverein oder Rechtsanwalt/-Anwältin.
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joeman
Natürlich kann der Vermieter euch nicht kündigen. Rechtlich gesehen wird es aber schwer sich zu wehren. Besser ist, der Nachbarin das Leben schwer zu machen bis sie auszieht. Also, selber aktiv werden. Laute Musik wenn sie schläft, Lügen in der Nachbarschaft verbreiten. Gibt es einen gemeinsamen Trockenkeller? Na dann, ihre Wäsche mit Schokolade beschmutzen. UHU auf ihrer Türklinke, super Idee. Werde kreativ! Irgendwann merkt sie, dass sie keine ruhige Zukunft in eurem Haus hat und wird wegziehen.
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Vandit
Es wird keineswegs schwierig, sich zur Wehr zu setzen.
Laute Musik, wenn sie schläft bedeutet, man wird bei der Polizei angezeigt und es kann eine Wohnungskündigung zur Folge haben. Lügen in der Nachbarschaft zu verbreiten, bedeutet Anzeigen wegen Verleumdung. Wäsche mit Schoko beschmutzen, Uhu auf Klinke. Und schon hat man Anzeigen wegen Sachbeschädigung am Hals. All das kann zum Verlust der eigenen Wohnung führen.

Bitte keinen dieser selten fragwürdigen Tipps befolgen. Wer solche Tipps befolgt, riskiert neben Anzeigen einen unendlichen Nachbarschaftsstreit.

Ich weiß nicht, welches Niveau man haben muss, um solche Tipps zu geben.
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Hefe
Nächtlicher Krach von oben lässt sich mit einem Tondokument belegen und Angabe der Uhrzeit belegen.
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