Berufskrankheit
Hallo, ich bin dez.2020 an covid erkrankt bin seit 8/21 AU wah zu Kur, Reha, Psychologie ambulante. Meine Frage ist das Berufsgenossenschaft Fall (gilt das als Berufskrankheit)
Antworten (2)
Mein Beileid zu deiner Erkrankung.
Um deine Frage genauer zu beantworten, müsstest du mehr zu deiner früheren beruflichen Tätigkeit sagen.
(Tätigkeit im Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium)
Das hätte dann aber m.E. schon früher gemeldet werden müssen?
Genaueres erfährst du z.B. auf der Seite von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV
Um deine Frage genauer zu beantworten, müsstest du mehr zu deiner früheren beruflichen Tätigkeit sagen.
(Tätigkeit im Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium)
Das hätte dann aber m.E. schon früher gemeldet werden müssen?
Genaueres erfährst du z.B. auf der Seite von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV
Die BG kommt dann ins Spiel, wenn die Erkrankung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bei der Ausübung des Berufs erworben wurde. Bei Unfällen ist das relativ leicht zu klären, bei Krankheiten wird es schon deutlich schwieriger. Bei Covid müsste schon eine sehr hohe Exposition (z.B. Pflegekraft auf der Covid-Station im Krankenhaus usw.) gegeben sein, um eine Chance auf Anerkennung einer Berufskrankheit zu haben.