Johann Pfeiffer
Berufsunfähigkeitsschutz - haltet ihr eine solche Versicherung für notwendig?
Meine Kollegen denken daran sich einen Berufsunfähigkeitsschutz zuzulegen. Ich überlege, ob eine solche Versicherung generell nötig ist.
Antworten (12)
Das kommt auf den Beruf und das Lebensalter an ! Manche Berufe kann man mit einer körperlichen Beeinträchtigung nicht ausüben. Da ist es gerade für einen Berufsanfänger wichtig, sich abzusichern. Denn Rentenansprüche muß man sich erst erwerben !
Da man nie vorher sagen kann, was einem passieren kann, ist, meiner Meinung nach, eine solche Versicherung nicht die schlechteste Wahl. Denn im Regelfall sind die „normalen“ Leistungen von Seiten der Krankenkassen und anderen nicht gerade überragend. Es ist immer besser, wenn selbst für den „Fall der Fälle“ vorgesorgt wird.
Wenn du Familienvater sein solltest und vielleicht sogar der Alleinverdiener bist, dann würde ich dir auf jeden Fall dazu raten einen Berufsunfähigkeitsschutz abzuschließen. Denn wenn dir in dieser Hinsicht etwas passieren sollte, hat dann unter Umständen die ganze Familie ein großes Problem. Doch auch als Single kann sich so etwas durchaus lohnen.
Eine Berufsunfähigkeit kann oftmals leider schneller eintreten als gedacht wird. Da ist eine Vorsorge sicherlich eine gute Wahl. Allerdings würde ich hierbei nichts überstürzen. Schaue dich in aller Ruhe bei den verschiedenen Anbietern um und lasse dich am besten erst einmal unverbindlich beraten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nach der Haftpflicht die wichtigste Versicherung die man haben MUSS.
Was würde passieren wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst und dein Gehalt dementsprechend wegfallen würde?
Vom Staat bekommen alle nach 1961 geborenen nur noch die sog. Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt maximal 34% des letzten Bruttoeinkommens und zwar dann, wenn du weniger als 3h am Tag IRGENDEINE Tätigkeit ausüben kannst. Wenn du noch zwischen 3 und 6h täglich IRGENDEINE Tätigkeit ausüben kannst, bekommst du nur noch 17%. Kannst du mehr als 6h irgendetwas machen bekommst du nichts.
Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld (ca. 70%) maximal 72 Wochen, dannach bist du auf deine eigene Vorsorge angewiesen.
Was würde passieren wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst und dein Gehalt dementsprechend wegfallen würde?
Vom Staat bekommen alle nach 1961 geborenen nur noch die sog. Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt maximal 34% des letzten Bruttoeinkommens und zwar dann, wenn du weniger als 3h am Tag IRGENDEINE Tätigkeit ausüben kannst. Wenn du noch zwischen 3 und 6h täglich IRGENDEINE Tätigkeit ausüben kannst, bekommst du nur noch 17%. Kannst du mehr als 6h irgendetwas machen bekommst du nichts.
Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld (ca. 70%) maximal 72 Wochen, dannach bist du auf deine eigene Vorsorge angewiesen.
Wurde schon heschrieben, absolutes Muss!
Dabei gibt es mehrere Varianten, umfassender Schutz für sehr wenig Geld, was dann aber "verloren" ist, wenn kein Versicherungsfall eintritt. Wenn man knapp bei Kasse ist, oftmals die einzige Variante!
Man kann sich aber auch so absichern, dass zumindest die eingezahlten Beiträge am Ende herauskommen, also quasi eine Kombi zwischen Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn mit einem Versicherer eine Lebensversicherung besteht, da kann man eventuell die Berufsunfähigkeitsversicherung "draufsatteln", bzw. einen neuen Vertrag aushandeln, der sie mit einschließt.
Dabei gibt es mehrere Varianten, umfassender Schutz für sehr wenig Geld, was dann aber "verloren" ist, wenn kein Versicherungsfall eintritt. Wenn man knapp bei Kasse ist, oftmals die einzige Variante!
Man kann sich aber auch so absichern, dass zumindest die eingezahlten Beiträge am Ende herauskommen, also quasi eine Kombi zwischen Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn mit einem Versicherer eine Lebensversicherung besteht, da kann man eventuell die Berufsunfähigkeitsversicherung "draufsatteln", bzw. einen neuen Vertrag aushandeln, der sie mit einschließt.
ich würde den Abschluss einer BU Versicherung auch in jedem Fall empfehlen, egal in welchem Job man arbeitet. Man kann ja auch aus psychischen Gründen berufsunfähig werden (Burn-out ist heutzutage wohl einer der am weitesten verbreiteten Gründe). Da hilft dann auch der körperlich nicht anspruchsvolle Bürojob nicht.
Je jünger man beim Abschluss ist, desto günstiger sind meist die Beiträge + man hat im Idealfall noch keine "Vorschäden" die man angeben müsste und die die Beiträge steigern oder sogar zur Ablehnung führen können.
Je jünger man beim Abschluss ist, desto günstiger sind meist die Beiträge + man hat im Idealfall noch keine "Vorschäden" die man angeben müsste und die die Beiträge steigern oder sogar zur Ablehnung führen können.
Ob man allerdings man mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch wirklich im Versicherungsfall Geld bekommt ist sehr zweifelhaft!
Versicherungen sind nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn Sie formelle Vorbehalte geltend machen können. So bei falschen/lückenhaften Angaben zur Krankengeschichte bei Vertragsabschluss. Oder die Versicherung verweist auf eine abstrakte Abweisungsformel (ein querschnittsgelähmter Dachdecker KÖNNTE ja auch als Buchhalter arbeiten und ist damit nicht leistungsberechtigt). Noch schlimmer: Die Versicherung hat sich im Kleingedruckten vorbehalten, erst nach ENTGÜLTIGER Feststellung der Berufsunfähigkeit durch den Amtsarzt zu zahlen. Die haben aber die Verwaltungsanweisung, selbst in schwersten Grenzfällen wiederholt eine BEFRISTET Feststellung der Berufsunfähigkeit festzustellen und jährlich eine erneute Untersuchung vorzunehmen. Meine Mutter musste 6 Jahre als Sozialhilfeempfänger auf einen endgültigen Bescheid warten.
Versicherungen sind nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn Sie formelle Vorbehalte geltend machen können. So bei falschen/lückenhaften Angaben zur Krankengeschichte bei Vertragsabschluss. Oder die Versicherung verweist auf eine abstrakte Abweisungsformel (ein querschnittsgelähmter Dachdecker KÖNNTE ja auch als Buchhalter arbeiten und ist damit nicht leistungsberechtigt). Noch schlimmer: Die Versicherung hat sich im Kleingedruckten vorbehalten, erst nach ENTGÜLTIGER Feststellung der Berufsunfähigkeit durch den Amtsarzt zu zahlen. Die haben aber die Verwaltungsanweisung, selbst in schwersten Grenzfällen wiederholt eine BEFRISTET Feststellung der Berufsunfähigkeit festzustellen und jährlich eine erneute Untersuchung vorzunehmen. Meine Mutter musste 6 Jahre als Sozialhilfeempfänger auf einen endgültigen Bescheid warten.
Auch wenn die Versicherung zahlen müsste, kann sie die Versicherten in Rechtsstreits verwickeln und zermürben. Klar: Ein Versicherungsfall kostest den Versicherer regelmäßig mehrere hunderttausend Euro pro Versicherten. Wer schwer krank und berufsunfähig (und damit Sozialhilfeempfänger) ist, kann weder gesundheitlich noch finanziell einen jahrelangen Prozess gegen einen milliardenschweren Konzern mit den besten Anwälten des Landes durchhalten! Das weis die Rechtsabteilung der Versicherung am allerbesten. Wer eine Versicherung hat, wird sich daher in der Not regelmäßig mit einem Vergleich über ein paar Euro zufrieden geben müssen und kriegt eben nur einen Bruchteil der vollen Versicherungssumme.
Bei so einer großen Investition, von dem die Existenz abhängt, sollte man vorher ein paar Euro in die Hand nehmen und sich von einem Fachanwalt oder Verbraucherzentrale beraten lassen. Die kennen die Fallstricke im Schadensfall, die die Versicherungsvertriebler tunlichst verschweigen werden!
Bei so einer großen Investition, von dem die Existenz abhängt, sollte man vorher ein paar Euro in die Hand nehmen und sich von einem Fachanwalt oder Verbraucherzentrale beraten lassen. Die kennen die Fallstricke im Schadensfall, die die Versicherungsvertriebler tunlichst verschweigen werden!
in den Antworten läuft so einiges durcheinander. Eine BERUFSunfähigkeit und eine ARBEITSunfähigkeit sind zwei Paar Stiefel. Berufsunfähig heißt ja nicht, dass Du überhaupt nicht mehr arbeiten kannst. Und BERUF ist durch die abgeschlossene Ausbildung spezifiziert, nicht durch weitere Qualifikationen. Höchstgerichtlich bestätigt ist der Fall eines Chirurgen, der nach einem Unfall nicht mehr operieren konnte. Versicherung und Gericht waren der Einstellung, dass der Mann durchaus noch arbeiten könne, sein Beruf sei ARZT und den könne er weiter ausüben, er müsse sich halt ein anderes Tätigkeitsfeld suchen. Die Qualifikation zum Chirurgen ist nur eine WEITERBILDUNG, keine AUSBILDUNG.
Ob sich der Abschluss einer BU-Versicherung vor dem Hinterdrund solcher Spitzfindigkeiten lohnt, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Ob sich der Abschluss einer BU-Versicherung vor dem Hinterdrund solcher Spitzfindigkeiten lohnt, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Grundsätzlich ist es richtig für jeden der von seinem Einkommen aus seiner Arbeit lebt, richtig seine Arbeitskraft abzusichern.
Doch ist die Berufsunfähigkeit nur eine Möglichkeit. Ob solch ein Vertrg wirklich sinnvoll ist - sehe ich kritisch, denn solch eine Absicherung ist sehr kostspielig und im Fall der Fälle sind die Versicherer nur allzu kreativ darin Wege und Mittel zu finden um Ihre dickes Bedingungswerk so auszulegen um nicht die Versicherungsleistung auszahlen zu müssen. Bestes Beispiel ist hierbei wohl die Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten.
Nur stellt sich hier dann die Frage ob nicht auch eine Erwerbsunfähigkeit, Schwere Krankheiten Vorsorge oder eine Grundfähgkeitenabsicherung nicht sinnvoller sind!?
Ein ausführlicher Vergleichsbericht darüber finden Sie auch unter dem Link
in der Rubrik Arbeitskraftabsicherung "Die Berufsunfähigkeitslüge"
Doch ist die Berufsunfähigkeit nur eine Möglichkeit. Ob solch ein Vertrg wirklich sinnvoll ist - sehe ich kritisch, denn solch eine Absicherung ist sehr kostspielig und im Fall der Fälle sind die Versicherer nur allzu kreativ darin Wege und Mittel zu finden um Ihre dickes Bedingungswerk so auszulegen um nicht die Versicherungsleistung auszahlen zu müssen. Bestes Beispiel ist hierbei wohl die Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten.
Nur stellt sich hier dann die Frage ob nicht auch eine Erwerbsunfähigkeit, Schwere Krankheiten Vorsorge oder eine Grundfähgkeitenabsicherung nicht sinnvoller sind!?
Ein ausführlicher Vergleichsbericht darüber finden Sie auch unter dem Link
in der Rubrik Arbeitskraftabsicherung "Die Berufsunfähigkeitslüge"