schroedi8998
Bestandsschutz für eine gemurkste Klingelanlage
ist ein Elektriker der sich mit rechtlichen Fragen auskennt an Bord ?
Der Vorbesitzer unseres Hauses hatte die geniale Idee bei der Verkabelung der Klingel die 230 Volt-Leitung über den Klingelknopf zu führen und nicht die Niedervoltseite des Traffos. Besteht für mich ein Bestandsschutz ?
(es könnte ja mal was passieren) Oder müsste ich das Ändern? (riesiger Aufwand)
Bitte möglichst allgemeines Gelächter, gelacht habe ich schon selber.
Der Vorbesitzer unseres Hauses hatte die geniale Idee bei der Verkabelung der Klingel die 230 Volt-Leitung über den Klingelknopf zu führen und nicht die Niedervoltseite des Traffos. Besteht für mich ein Bestandsschutz ?
(es könnte ja mal was passieren) Oder müsste ich das Ändern? (riesiger Aufwand)
Bitte möglichst allgemeines Gelächter, gelacht habe ich schon selber.
Antworten (7)
Einfamilienhaus, 2 kligeln, eine unten, eine oben und von den Funkkligeln halte ich nicht so viel. Hier passt dann auch der schöne bronce Klingelknopf dran und ich bin halt noch vom alten Schlag.
Nachtrag: Ich bin eher in der Schwachstrominstallation zu Hause. Eine Starkstrominstallation macht mir auch kein Kopfzerbrechen aber mit den rechtlichen Fragen und den VDE-Bestimmungen ist dann nicht so viel.
schroedi, ich verstehe nicht ganz, ob Du es nun ändern willst, oder nicht? Als Laie würde ich sagen, es ist Dein Einfamilienhaus und Du kanst es ändern, oder nicht, ganz wie Du es willst.
Stimmt dier Geschichte? Klingel abgeklemmt?
Das Ganze ist nicht nur funktionsuntüchtig, sondern zudem gefährlich. War dir der Mangel beim Erwerb bekannt?
Im noratiellen Kaufvertrag zur gebrauchten Immobilie steht etwas darüber, wie weit dem Vorbesitzer Mängel und Schäden bekannt sind und zur Mangelfreiheit des Gebäudes. Aus diesem Passus und aus der Tatsache, daß ihm dieses gar nicht unbekannt gewesen sein kann, kannst Du eine Pflicht seinerseits zur Reparatur ableiten.
Das Ganze ist nicht nur funktionsuntüchtig, sondern zudem gefährlich. War dir der Mangel beim Erwerb bekannt?
Im noratiellen Kaufvertrag zur gebrauchten Immobilie steht etwas darüber, wie weit dem Vorbesitzer Mängel und Schäden bekannt sind und zur Mangelfreiheit des Gebäudes. Aus diesem Passus und aus der Tatsache, daß ihm dieses gar nicht unbekannt gewesen sein kann, kannst Du eine Pflicht seinerseits zur Reparatur ableiten.
Bis zum Sicherungskasten muss die Installation von einem Meisterbetrieb ausgeführt werden, danach kann "jeder machen was er will". Da er aber auch haftbar ist, wenn etwas passiert, ist man auf der sicheren Seite, wenn die Arbeiten "fachgerecht" ausgeführt werden, d.h. die Normen und Regeln eingehalten werden.
Wenn dir jetzt bekannt ist, dass die Klingel nicht fachgerecht angeschlossen ist, bist du dafür verantwortlich. Ich würde das in Ordnung bringen (lassen).
Wenn dir jetzt bekannt ist, dass die Klingel nicht fachgerecht angeschlossen ist, bist du dafür verantwortlich. Ich würde das in Ordnung bringen (lassen).
Hallo und Danke für eure Antworten,
dass es schön und wünschenswert wäre die Anlage fachlich auf Stand zu bringen ist mir klar.
Die VDE-Bestimmungen haben manche Haken, die man aus dem Bauch oder „habe ich schon einmal so gehört“ nicht klären kann.
Beispiel : Ein Bekannter hat ein Miethaus, Baujahr ende 50-ziger Jahre.
Ein neuer Mieter möchte einige zusätzliche Steckdosen. Bei der Baubesichtigung stellt sich heraus:
Viel zu geringer Leitungsquerschnitt, die ganze Wohnung ist nur über eine 16 A Sicherung abgesichert, vorherige Mieter haben unfachmännisch an der Elektroinstallation gebastelt.
Fazit: Wenn alles so bleibt wie es ist, kein Problem (auch mit den Basteleien), auch haftungsrechtlich kein Problem !
Führt der Elektriker aber eine Änderung aus, erlischt die Betriebsgenehmigung, auch wenn die zusätzlichen Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden.
Der Bekannte hat installiert, Wertsteigerung und die Kosten setzt er über das Finanzamt ab.
dass es schön und wünschenswert wäre die Anlage fachlich auf Stand zu bringen ist mir klar.
Die VDE-Bestimmungen haben manche Haken, die man aus dem Bauch oder „habe ich schon einmal so gehört“ nicht klären kann.
Beispiel : Ein Bekannter hat ein Miethaus, Baujahr ende 50-ziger Jahre.
Ein neuer Mieter möchte einige zusätzliche Steckdosen. Bei der Baubesichtigung stellt sich heraus:
Viel zu geringer Leitungsquerschnitt, die ganze Wohnung ist nur über eine 16 A Sicherung abgesichert, vorherige Mieter haben unfachmännisch an der Elektroinstallation gebastelt.
Fazit: Wenn alles so bleibt wie es ist, kein Problem (auch mit den Basteleien), auch haftungsrechtlich kein Problem !
Führt der Elektriker aber eine Änderung aus, erlischt die Betriebsgenehmigung, auch wenn die zusätzlichen Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden.
Der Bekannte hat installiert, Wertsteigerung und die Kosten setzt er über das Finanzamt ab.
schroedi: den vor die geschilderten Fall des Bekannten mit dem vermieteten Eigentum hatte ich selbst, Mehrfamilienwohnhaus, Baujahr 1961, Elektrik technisch ok, aber in der Ausstattung nicht mehr zeitgemäß. Durch etwaige Änderungen und Verbessungen der Ausstattung erlischt keine Betriebserlaubins. Vielmehr kommt es zu dem Problem, daß der Handwerker, der die Ergänzung vornimmt, anschliessend alles durchmessen sollte und für die betriebssicherheit der ganzen Anlage in der Verantwortung steht. Den Schuk zieht siche keiner an. Zudem waren Wohnungsunterverteilungen zu dieser Zeit noch nicht bekannt, Verteilung und Absicherung erfolgten meist in einem Holzschrank im Treppenhaus, was seit Gültigkeit der Leitungsanlagenrichtlinie nicht mehr erlaubt ist. Letztendlich bedeutet das, alles neu oder alles lassen.