Besteht für den Vermieter eine Informationspflicht gegenüber des Mieters bei Aufwendung der Mietkaution für Nebenkosten?
Mein Vermieter hätte mir abzüglich Schäden noch 110€ erstatten müssen. Wir liegen nun im Rechtsstreit und gestern habe ich in Erfahrung gebracht, dass vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung (von 2012) in Höhe von 120€ mit der Kaution beglichen wurde. Rechnerisch bekäme ich nun kein Geld mehr erstattet (sogar 10€ Gewinn) und hätte den Rechtsstreit nie begonnen.
Hätte mich der Vermieter über die Nebenkostenabrechnung nicht informieren müssen? Gibt es da eine Informationspflicht?
Hätte mich der Vermieter über die Nebenkostenabrechnung nicht informieren müssen? Gibt es da eine Informationspflicht?
Antworten (4)
Wenn ihr schon einen Rechtsstreit habt, dann hast doch doch höchstwahrscheinliche einen Anwalt. Weshalb fragst du den nicht ? Nach meinem Dafürhalten hätte er angeben müssen, weshalb er diesen Teil der Kaution nicht auszahlt. Jeder ist gehalten, einen Schaden so klein wie möglich zu halten, und die Prozeßkosten sind unnötig verursacht worden. Darüber könnt ihr jetzt den nächsten Rechtsstreit anfangen.
Lieber Amos. Da gebe ich dir grundsätzlich Recht. Aber. Auch so einen kleinen 'Betrag einfach sausen lassen, stinkt einem ewig, wenn man glaubt, man wäre im Recht und der andere hat einen betrogen. Ich hab auch mal wegen einem Pipi Betrag einen Rechtsstreit ausgefochten, und es tut mir heute noch gut, weil ich selbstverständlich gewonnen habe. Aber das war auch gegen meinen Ex. Und dem stinkt das lebenslänglich. Und das freut mich noch mehr.
Um zum Thema zurückzukommen:
Der Vermieter darf die Mietkaution gar nicht mit den Nebenkosten verrechnen.
So blöd das auch ist, er muss Dir die 110 Euro überweisen, du musst ihm die 120 Euro überweisen.
Somit wird der Richter (wahrscheinlich) auch entscheiden, dass du den Rechtsstreit gewonnen hast, sofern er nicht auf einen Vergleich drängt.
Der Vermieter darf die Mietkaution gar nicht mit den Nebenkosten verrechnen.
So blöd das auch ist, er muss Dir die 110 Euro überweisen, du musst ihm die 120 Euro überweisen.
Somit wird der Richter (wahrscheinlich) auch entscheiden, dass du den Rechtsstreit gewonnen hast, sofern er nicht auf einen Vergleich drängt.