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Gast

BETREUUNGSGELD

Ich habe eine eigene Wohnung. Mit meiner Freundin habe ich ein gemeinsames Kind, welches ich jeden Tag sehe und auch mit betreue. Meine Freundin bekam bisher Harz 4, welches jetz ausgesetzt wurde. Somit müsste ich auch ihre Miete zahlen.ist das rechtens ?
Frage beantworten Frage Nummer 3000280141 Frage melden

Antworten (6)
dschinn
Es fehlt irgendwie noch der Bogen hin zum Betreuungsgeld.
Und warum die Leistung "Harz 4" ausgesetzt wurde, ist auch unklar.

Das wird nix, du solltest dir Hilfe bei der Caritas, Arbeiterwohlfahrt oder beim DRK usw. suchen!
Hier ist der falsche Ort.
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PezzeyRaus
Harz 4 kann nicht ausgesetzt werden, zur Zeit nicht einmal gekürzt.
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Skorti
Wieso kann Hartz IV derzeit nicht gekürzt werden? Soweit ich verstanden habe, betreffen die Regelungen doch nur "Neu"-Bezieher des Bürgergeldes. Deshalb war der Aufstand der CDU doch so aktionistisch. Die Langzeitbezieher von Hartz IV, die ins Bürgergeld übergegangen sind, waren von der Schonfrist zur Kürzung gar nicht betroffen.
Aber ansonsten stimmt es schon, warum das Bürgergeld ausgesetzt wurde wäre schon nicht unwichtig. Wenn das zum Beispiel ausgesetzt wurde, weil die Freundin jetzt in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, in der das gemeinsame Einkommen oberhalb der Grenzwerte liegt, dann ist das Rechtens, dann sollte geprüft werden ob nicht trotzdem Wohngeld beantragt werden kann. Wenn das Geld gekürzt wurde, weil ein evtl. auch nur geringfügiges Einkommen vorlag, kann es auch korrekt sein. Wenn es gestrichen wurde, weil der Bezug von vornerein nicht berechtigt war ... der Gründe sind viele.
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Hefe
Die Antwort kommt vom Amt.
Haben die Ämter herausgefunden, dass Sie sich trotz eigener Wohnung täglich bei Freundin und Kind aufhalten und der getrennte Haushalt nur vorgetäuscht ist.
Die Antwort kommt vom Amt.
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PezzeyRaus
Nun Hefe, wenn ein Babysitter das Kind tagtäglich betreut, geht man ja auch nicht von einem gemeinsamen Haushalt aus.
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Hefe
PezzeyRaus: Er ist der Kindsvater, kein fremder Betreuer.
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