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Gast

bezahlung von feiertagen

habe meine tätigkeit am 15.4.2019 angefangen.im april war ostern,muss mein arbeitgeber mir die zwei feiertage bezahlen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000123666 Frage melden

Antworten (2)
Skorti
Habs grade mal rausgesucht.
Wenn man wechselnd an Freitagen gearbeitet wird oder frei ist, dann gibt es bei einem Feiertag, der auf einen Freitag fällt keine Quote, sondern man erhält das Geld voll, wenn man an dem Tag turnusgemäß gearbeitet hätte und nichts, wenn man frei gehabt hätte. BAG (4 AZR 538/99)

Allerdings laut Urteil 5 AZR 345/95 nur:
"..., wenn sich die Arbeitsbefreiung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist."

Also entfällt der Lohn nicht, wenn der Arbeitgeber kurzfristig die "Schichten" verschiebt.

Im Gegensatz zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall scheint es hier auch keine Wartezeit zu geben.

Aber Verlässliches kann dir nur ein Anwalt sagen.
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DerDoofe
Entgeltfortzahlungsgesetz

§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

(2) …

(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.
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