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Gast

Bezuschussung einer Ausbildung

Wir haben eine Mitarbeiterin, deren Zusatz - Ausbildung von uns anteilig bezuschusst wird: 73,-EUR.
Der Ausbildungsbetrag wird vom Ausbilder Anfang des Monates abgebucht. Wir überweisen mit dem Gehalt Ende des Monats den anteiligen Betrag.
Nun meint sie sie will nicht jeden Monat in Vorkasse gehen.
Wie sollen wir uns verhalten?“
Frage beantworten Frage Nummer 3000276157 Frage melden

Antworten (2)
mantrid
Ist die Zusatzausbildung vom Arbeitgeber veranlasst (Bsp. Lagerarbeiterin soll unbedingt den Gabelstaplerschein machen, um besser einsetzbar zu sein), muss er sogar die gesamte Zusatzausbildung bezahlen. Erfolgt die Zusatzausbildung aus eigenen Antrieb der Mitarbeiterin (Gabelstaplerschein ist für die vorgesehene Tätigkeit nicht zwingend erforlderlich), ist der Zuschuss eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und der Arbeitgeber nicht verpflichtet a) überhaupt einen Zuschuss b) den Zuschuss zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen.
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ingSND
Wenn der AG die Mitarbeiterin zu einer Aus-oder Fortbildung schickt, dann zahlt sie überhaupt nichts, die Rechnung geht direkt an den AG.
Also handelt es sich hier um eine Eigeninitiative der MA, die der AG freiwillig unterstützt.
Die Sache ist eigentlich ganz einfach. Wollt ihr die MA nach Ende der Ausbildung behalten, dann stellt euch darauf ein, dass sie mehr Geld haben will. Wenn sie so wertvoll ist, dass ihr euch darauf einlassen würdet, dann brecht ihr euch auch keinen ab, den Zuschuss im Vorhinein zu zahlen.
Wenn nicht, dann soll sie bleiben, wo der Pfeffer wächst und ihr fangt schon mal an, eine Nachfolgerin zu suchen.
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