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Gast

BGH-Urteil zu Ratenkrediten

o.g. Urteil (Link) sagt ja, das ich die Geb. zurück erhalte solange ich die Verjährung (10J) nicht überschritten habe. In den Musterschreiben steht eine Verzinsung 4%p.a.

2 Fragen:
a)ist es möglich, den sich durch die Verj. ergebenden Zeitraum von 10J VOLL auszuschöfpen? Sprich sich nach 9J 11M zu melden. 4%p.a. hat derzeit kein Konto. Oder kommt hier eine "Schadenbegrenzungsverpflichtung" des Kunden nach Feststellung zum Tragen?
b)sind diese Zinsen "Kapitalerträge" im Sinne der Steuer?
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Antworten (2)
bh_roth
Wassn fürn Link? Abgesehen davon kann niemand von dir verlangen, dass du dieses Urteil jetzt zur Kenntnis nimmst. Vielleicht erfährst du davon ja erst kurz vor der Verjährung?!
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Mars-Ultor
a) Ja, du hast eine Mitwirkungspflicht bei der Schadensbegrenzung, aber da bin ich bei bh_roth, dir wird schwer nachzuweisen sein, seit wann du vom Urteil weißt. Ob du überhaupt einen Zinsschaden geltend machen kannt, darüber ließe sich streiten.Ich habe große Zweifel.Der Verzugszins beträgt übrigens nicht 4,00%.
b) Solltest du Zinsen bekommen, sind diese m. E. steuerpflichtig. Im § 20 (1) 7. EStG heißt es: Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (...) wenn ein Entgelt für die Überlassung (....) geleistet worden ist.
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