Bin ab 01.04.2019 Rentner
kann ich dann zum 01.04.2019 die Steuerklasse wechseln, oder muss ich das restliche Jahr warten. Vorher möchte ich nicht wechseln.
Antworten (6)
Die Antwort ist einfach: Woher sollte ich es wissen . . .
Wenn ich selbst auf diese Frage (wider aller Erwartung) eine Antwort suchen sollte, würde ich an der Quelle fragen!
Wenn ich selbst auf diese Frage (wider aller Erwartung) eine Antwort suchen sollte, würde ich an der Quelle fragen!
ing, der Meister der Halbwahrheiten und Tatsachenverdrehung. Ich stelle mir ‚Gast’ vor, wie er zum Finanzamt geht, dort angibt, er wäre Rentner und könne jetzt die Steuerklasse ändern. Also z.B. von 1 nach 4, oder nach 2. Da lacht das Finanzamt.
Grundsätzlich kann niemand die Steuerklasse wechseln; sie ergibt sich aus dem Gesetz und richtet sich nach dem Familienstand. Um die Ausnahme von dieser Regel in Anspruch nehmen zu können, muss man zunächst erst einmal heiraten. Dann - und nur dann! - hat man einmal jährlich die Möglichkeit, die Steuerklasse zu wechseln: von beide Ehegatten Steuerklasse 4 zu einer 3 und der andere 5. Oder umgekehrt.
Grundsätzlich kann niemand die Steuerklasse wechseln; sie ergibt sich aus dem Gesetz und richtet sich nach dem Familienstand. Um die Ausnahme von dieser Regel in Anspruch nehmen zu können, muss man zunächst erst einmal heiraten. Dann - und nur dann! - hat man einmal jährlich die Möglichkeit, die Steuerklasse zu wechseln: von beide Ehegatten Steuerklasse 4 zu einer 3 und der andere 5. Oder umgekehrt.