corinna74
bin doppelt krankenversichert,kann ich mir eins zurückholen
bin über jobcenter krankenversichert und übers jugendamt. bin doppelt krankenversichert und rentenversichert.kann ich mir die krankenversicherung zurückholen.
Antworten (3)
Du selbst hast nichts bezahlt, also kannst DU dir auch nichts holen. Aber dem Jugendamt musst du das mitteilen. Du bist verpflichtet, daran mitzuwirken, dass keine unnötigen Kosten für dich entstehen. Was ich nicht verstehe ist, weshalb das Jugendamt deine KK bezahlt. Bekommst du da auch Unterhalt ? Das müsstest du auch melden.
Och Amos, sie kann doch auch am 7.4 Geburtstag haben, oder in Hausnummer 74 wohnen, oder 74 Katzen besitzen, oder oder oder. Wir wissen es nicht.