Frage stellen
Gast

Bin seit 30 Jahren getrennt lebend, Ehemann lebt mit einer anderen Frau zusammen.

habe 2 KInder aus der Ehe. Kann ich als immer noch legitime Ehefrau enterbt werden?
Geerbt haben die Lebensgefährtin meines Mannes und meine beiden Kinder.

M.f.G. Inge Ivy
Frage beantworten Frage Nummer 3000270600 Frage melden

Antworten (16)
mantrid
Bei getrennt lebenden Ehepartnern gibt es mindestens den Anspruch auf einen Pflichteil, wenn nicht zu erwarten war, dass eine Scheidung im Raum stand. Nach 30 Jahren getrennt leben, dürfte man davon ausgehen, dass eine Scheidung nicht gewollt war. Bliebe noch Erbunwürdigkeit, wenn man z.B. den Erblasser umgebracht hat. Ich empfehle eine anwaltliche Beratung.
Melden
ingSND
30 Jahre nach der Trennung bist Du definitiv NICHT mehr die"legitime" Ehefrau, allenfalls ein juristisches Kuriosum.
Hätte Dein Ex gewollt, dass Du etwas erbst, hatte er kein Testament gemacht. Respektiere seinen Willen.
Melden
Skorti
Hmmm ... jetzt wüsste ich gern den Unterschied zwischen "legitim" und "juristisch".
Ich gebe Ing ja Recht, moralisch besteht kein Anspruch aufs Erbe, aber die "legitime" Ehefrau ist diejenige, die de Jure mit dem Verstorbenen verheiratet war.
Melden
ingSND
@Skorti: das ist der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit.
Das ist definitiv nicht das Gleiche.
Melden
Skorti
"Das Adjektiv legitim stammt vom gleichbedeutenden lateinischen legitimus ab. Beide Begriffe beschreiben rechtmäßige bzw. im Rahmen der Gesetze erlaubte und berechtigte Sachverhalte..."
Legitim ist somit rechtmäßig, nicht gerecht, wenn es auch sinngemäß als gerechtfertigt verwendet wird.
Melden
ingSND
Ich bin halt so erzogen worden, "rechtmäßig" im Sinne von gerecht zu benutzen.
Schade, dass diese Zeiten heutzutage vorbei sind.
Melden
Skorti
Meine Erfahrung besagt eher, dass gerecht ein subjektives Empfinden ist, während rechtmäßig definiert werden kann. So kann man durchaus das Strafmaß für ein Vergehen oder Verbrechen, im Vergleich zu anderen, als ungerecht empfinden, rechtmäßig sind sie allerdings korrekt.
Melden
ingSND
@Skorti: als Mitglied im Sportgericht eines kleinen Dachverbandes mit von juristischen Laien erstellten Regularien erfahre ich quasi allwöchentlich die Problematik, dass die "gerechte" Definition eines beliebigen Spezialfalles "ungerechte" Ergebnisse in mehreren anderen Spezialfällen nach sich zieht.
Es bedarf also einer eher allgemein gefassten, nachprüf- und reproduzierbaren Rechtsnorm, um die Zahl der Ungerechtigkeiten zu minimieren, da gehen wir durchaus konform.

Mir ging es hier lediglich um die semantische Benutzung des Begriffes "legitim". Der Duden nennt hier mehrere Bedeutungen:
1) gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; im Rahmen bestimmter Vorschriften
2) allgemein anerkannt, vertretbar, vernünftig; berechtigt, begründet; [moralisch] einwandfrei
Ich finde, wenn ein Fremdwort mehrere Bedeutungen hat und eine davon im krassen Widerspruch zur Realität steht, sollte man es einfach nicht benutzen oder muss damit leben, dass einem die andere Bedeutung mitgeteilt wird.
Melden
Skorti
Ja, die Bedeutung 2 kenn ich auch, im Zusammenhang von: "Das ist eine legitime Frage", "xxx hat ein legitimes Interesse." etc., sie steht aber nicht im Gegensatz zu juristisch und passt nicht zu dem Begriff Ehefrau. Man sagt ja nicht, das ist die anerkannte, vertretbare, vernünftige, berechtigte, begründete oder einwandfreie Ehefrau.
Melden
ingSND
@rayer: natürlich ist es die "ingsche" Benutzung des Begriffes, das bestätige und betone ich seit meinem zweiten Post. Skorti benutzt es anders. Darüber haben wir uns ausgetauscht und sind bei der unterschiedlichen Nutzung geblieben. Ich respektiere das. Inhaltlich habe ich mit ihm nach meinem Eindruck überhaupt keine Differenzen. Warum hältst Du Dich da nicht einfach raus?
Melden
Hefe
Gerecht oder juristisch gerecht. Du solltest sofort einen Erbschein beim Amtsgericht beantragen.
Melden
wokk
Dass man sich wegen dieser Frage hier zofft, schreibe ich dem Corona-Syndrom zu.
Ein Rechtsanwalt sollte hier die erste Anlaufstelle sein!
Melden
ingSND
Ach Rayer, ist Dir Deine Manie, mir am Zeug zu flicken, nicht manchmal selber peinlich?
Die juristische Situation ist doch völlig eindeutig und unbestritten und die Fragestellerin hat genügend Ratschläge bekommen, wie sie ihr juristisches Recht durchsetzen kann. Vielleicht gibt es ja auch gute Gründe, das zu tun, aber die Fragestellerin nennt als einzigen Grund die vor 30 Jahren faktisch beendete Ehe.
Wenn das alles ist? - Naja, man ist ja nicht gezwungen, sein Recht auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Man kann einfach darauf verzichten. Da hat jemand seinen letzten Willen geäußert und es ist erlaubt, den zu respektieren. Darauf habe ich hingewiesen.
Aber Respekt anderen gegenüber war ja noch nie Deine Stärke, deshalb kannst Du damit nichts anfangen.
Melden
ingSND
Es wundert mich gar nicht, dass in Deinen Augen die Formulierung "Respektiere seinen Willen" eine Falschaussage ist. Wie gesagt, Respekt ist nicht Dein Ding.
Melden
ingSND
Ich weiß es nicht, habe nie behauptet, es zu wissen. Es ändert nichts am Ergebnis.
Ich respektiere Skorti, mit dem ich hier eine Diskussion geführt habe.
Ich respektiere Hefe und Mantrid, die inhaltlich absolut korrekt waren.
Ich respektiere fast jeden hier, auch wenn ich manchmal anderer Meinung bin.
Ich anerkenne selbst bei Dir Dein Wissen, solange Du Dich inhaltlich zu Fragen äußerst.
Der Rest ist Schweigen.
Melden
wokk
Weiss hier zufällig jemand, ob diese Ehe eventuell vor einem afrikanischen Voodoo-Dorfältesten geschlossen wurde und ob sie überhaupt vor "unserem" Recht Bestand hatte?
Melden