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Gast

Brief von mir oder Rechtsanwalt

Wenn mir ein Unternehmen Geld schuldet, macht es dann einen Unterschied, ob ich einen Brief schreibe oder einen Anwalt einschalte? Hat das Schreiben des Anwalts rechtlich mehr Gewicht?
Frage beantworten Frage Nummer 3000286969 Frage melden

Antworten (30)
dschinn
Dies ist keine Rechtsberatung und ist nur meine persönliche Meinung:
So ihr beide den gleichen Wortlaut schreibt, macht ein anderer Absender m.E. keinen Unterschied.
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Vandit
Wenn Deine Forderung berechtigt ist, so schicke eine Mahnung mit Fristsetzung. Nach Ablauf der Frist würde ich dann einen Anwalt einschalten.
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PezzeyRaus
Rechtlich macht es nur einen Unterschied, wenn du zum Amtsgericht gehst und einen Vollstreckungsttel gegen das Unternehmen holst.
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umjo2.1
Lieber Gast, wenn Du glaubst (mehr ist es nach Deinen Ausführungen derzeit leider nicht), ein Unternehmen schulde Dir Geld, dann solltest Du unbedingt einen Mahnbrief schreiben. Sollte sich dann aber herausstellen, das das Unternehmen Einwände gegen eine Zahlungspflicht vorbringt, oder sogar ganz schweigt, solltest Du umgehend einen RA einschalten.
Vorausgesetzt, Deine Forderung ist berechtigt und unterliegt vor allem keinen Vorbehalten, hätte ein Anwaltsschreiben sicherlich nicht mehr Gewicht als Dein Schreiben, übt aber deutlich mehr Druck auf die Gegenseite aus.
Im übrigen -solltest Du es aus Kostengründen zunächst mit einem eigenen Schreiben versuchen wollen: Nicht vergessen, eine Zahlungsfrist zu setzen (siehe Vandit), und bei Erfolglosigkeit die Einschaltung eines RA anzukündigen.
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Vandit
PezzeyRaus, man kann nicht zum Antsgericht gehen und sich einen Vollstreckungstitel holen.
Zuvor muss man einen Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen. Und erst mit einer sich daraus ergebenden titulierten Forderung kann die Vollstreckung betrieben werden.
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Deho
@ dschinn
Es geht hier aber nicht um eine persönliche Meinung, sondern um die simple Beantwortung einer ebenso simplen rechtlichen Frage. (Vanddit)-
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Vandit
Ach Deho, zeigst Du mal wieder Deine geistige Unreife?
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rayer
@Deho
Hast wieder welche gefunden, denen ans Bein pissen kannst? Wie wäre es mit einer Antwort zum Thema? Dein krankhafter Narzissmus ist wirklich kaum auszuhalten.
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rayer
Da man mit dem Gedanken spielt einen Anwalt einzuschalten, ist die Kostenfrage wohl eher nebensächlich. Unter diesen Umständen wäre ein Schreiben eines Anwalts zumindest rechtskonform und damit schwerer zu widerlegen.
Natürlich hat ein solches Schreiben dann auch mehr Gewicht, falls es zu einer Verhandlung und anschließender Vollstreckung kommen sollte.
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ingSND
Die Frage hat zwei Ebenen.
Rein rechtlich gibt es keinen Unterschied, ob Du ein Schreiben selbst unterschreibst oder jemand anderes "in Vollmacht", selbst wenn dieser jemand anderes ein Rechtsanwalt ist.
"Gefühlt" ist es schon ein Unterschied, weil kaum jemand das Schreiben eines RA ignorieren wird.
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Vandit
Man sollte mit der sofortigen Einschaltung eines Rechtsanwalts vorsichtig sein. Auf jeden Fall das Unternehmen vorher in Verzug setzen, denn sonst kann es bei einem Mahnbescheid oder Klage durch den Anwalt dazu kommen, dass das Unternehmen die eigentliche Forderung sofort anerkennt und man auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzenbleibt.
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mantrid
Bei identischen Wortlaut ist das grundsätzlich völlig egal. Bei einem Anwalt kann man davon ausgehen, dass dieser das Schreiben juristisch einwandfrei abfasst. Das klappt bei Nicht-Juristen nicht immer. Wichtig ist, dass du gerichtsfest beweisen kannst, dass ein solches Schreiben herausgegangen ist. Das ist bei einem Anwaltsschreiben gewöhnlich einwandfrei dokumentiert. Ein Schreiben eines Rechtsanwalts macht auf manche Leute Eindruck. Das kennt man von Inkassobüros oder Mahn-Anwälten.
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Deho
@ Vandit
Geistige Unreife, weil ich dich wörtlich zitiert habe? Vielleicht war das ein Fehler.
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Vandit
Deho, Du machst ja jede Menge Fehler. Wenn ich daran denke, dass Du Rayer vorgeworfen hast, dass er jeden Blödsinn von Dir kommentiert,.
Und nun werde ich völlig zusammenhanglos zitiert. Was stimmt mit Dir nicht?
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umjo2.1
Wieso gehen hier eigentlich alle immer noch davon aus, dass Gast mit der Einleitung "Wenn mir ein Unternehmen Geld schuldet..." eine rechtsfeste Forderung gegen das Unternehmen hat?
Es gibt theoretisch eine Vielzahl von denkbaren Sachverhalten, aufgrund derer das Unternehmen die Zahlung der Forderung verweigern, zumindest aber zurückhalten könnte ('Zurückbehaltungsrecht').
Es fehlen in der Fragestellung leider Angaben dazu, ob die Forderung aus einem Rechtsgeschäft zwischen Händlern (B2B, dann Zurückbehaltungsrecht gem. z.B. HGB §369, Abs 1+2), oder zwischen Händler und Endkunde (B2C, dann z.B. BGB, § 373) resultiert.

Aber, um die abschließende Frage von Gast nochmals (vgl. umjo2.1, 23.11.2023, 19:52:52, Absatz 2) zu beantworten: Nein, ein Anwaltsschreiben hat rein rechtlich nicht mehr Gewicht, als ein Forderungsschreiben Deinerseits!
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rayer
@Vandit
Mal sehen, ob Du dahinterkommst, was mit dem Typen nicht stimmt. Ich sehe das zwischenzeitlich so, bedingt durch krankhaften Narzissmus muss jedem ans Bein gepisst werden, der hier einen Kommentar oder Frage abgibt. In seinen Anfängen hat er ja mal versucht, bei den Fragen mitzuwirken und Antworten geliefert. Das hat sich aber meist als Unsinn oder Unwissen herausgestellt und seit dem wird nur noch ans Bein gepinkelt, wo es nur geht. Zusammenhänge zur Frage oder den Antworten bedarf es da nicht. Um der Dummheit noch die Krone aufzusetzen, hat er dann Sockenpuppen installiert, um sich selbst zu bestätigen und Beifall zu klatschen.
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umjo2.1
Ach Vandit, lass' einfach los! Deho's 'Statement' galt doch einem 'Vanddit', und offensichtlich nicht Dir!
Deho beansprucht recht exklusiv doch nur die Meinung, dass es sich '...nur (um) eine persönliche Meinung, sondern um die simple Beantwortung einer ebenso simplen rechtlichen Frage..." handelt.
Wie simpel die Frage wirklich ist, hatte ich bereits mehrfach versucht, zu konterkarieren.
Vielleicht solltest Du einfach Deho ... mal in aller Gelassenheit Unsinn schreiben lassen?
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PezzeyRaus
@Vandit ja, da hast du recht. Ich habe mal so ein Mahnverfahren beim Amtsgericht eingeleitet und erst später die Vollstreckung beantragt. Ist aber schon was länger her, so 35 Jahre, da habe ich das durcheinandergebracht. Ich erinnere mich, die größte Schwierigkeit war es, das Mahnschreiben ordnungsgemäß zuzustemmen.
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Deho
@ Vandit

Am 23.11. um 11:19 hast du im Urlaubsanspruch-Thread geschrieben: „Es geht hier aber nicht um eine persönliche Meinung, sondern um die simple Beantwortung einer ebenso simplen rechtlichen Frage.“

Da habe ich mir mir einen Spaß daraus gemacht, dschinn das Gleiche vorzuwerfen, weil der auch eine simple rechtliche Frage nicht beantwortet, sondern nur eine Meinung geäußert hat.

Und das ist für dich zusammenhanglos zitiert? Ich sehe da schon einen Zusammenhang. Nicht mal so und mal so.
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Vandit
@umjo2.1, "Nein, ein Anwaltsschreiben hat rein rechtlich nicht mehr Gewicht, als ein Forderungsschreiben Deinerseits!"
Danke, dass das mal jemand auf den Punkt gebracht hat. Zumal es keine höhere Wissenschaft ist, ein Mahnschreiben aufzusetzen.

Es passiert halt, dass unterschiedliche Meinungen und Ansichten mal aufeinanderprallen. Aber dann immer und immer beleidigt wiederzukäuen, das spricht für mich für eine - sagen wir mal - problematische Persönlichkeit. Ansonsten werde ich mich jetzt an Deinen Rat zum in Gelassenheit Unsinn schreiben lassen halten.

@PezzeyRaus, alles gut. Zumal das Ding damals doch noch Zahlungsbefehl hieß, oder?

Vielleicht schnappen wir jetzt alle mal wieder aus, holen tief Luft und üben uns in Gelassenheit. Sonst bin ich nämlich eingeschnappt. :-))
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Deho
@ rayer
Du bist einfach nur gehässig, damit kann ich leben, aber nicht damit, dass du Lügen in die Welt setzt.

Ich melde hier sehr selten Beiträgre, aber deinen, "Um der Dummheit noch die Krone aufzusetzen, hat er dann Sockenpuppen installiert, um sich selbst zu bestätigen und Beifall zu klatschen." habe ich gemeldet, und der Stern weiß, dass das nicht stimmt.
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rayer
So so, Sockenpuppen hast Du keine installiert aber wie ist das mit Dara, Dorfdepp, B.kloppt und die anderen Vermutungen habe ich noch gar nicht genannt.
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rayer
Erklär doch mal den Admins, wo die Sockenpuppen herkommen und welchen Sinn die haben. Eine Sockenpuppe wurde komplett gelöscht, als ich mal die Prüfung der IP angemahnt hatte. Manchmal funktioniert das.
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Vandit
Ich übe mich jetzt in Gelassenheit. :-))))
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Deho
@ rayer
Ich will das nicht endlos ausdehnen, aber eine Richtigstellung sei mir gestattet. Dorfdepp war mein Zweitnick, aber ich habe ihn bis auf vielleicht zwei Ausnahmen nie parallei benutzt, sondern immer nacheinander. Dara war keine Sockenpuppe, es war eine reine Umbenennung des Nicks. B.Kloppt bin ich nie gewesen und auch sonst niemand. Eigentlich interessiert das auch niemanden mehr, aber dass du das immer wieder auf's Neue thematisierst, zeigt deine Boshaftigkeit,
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rayer
Wie sagt der Volksmund doch so schön: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, selbst wenn er stets die Wahrheit spricht."
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Sockensuppe
@Deho.

Ein bisschen mehr Selbstkritik wäre auch nicht schlecht manchmal.
Insbesondere als Dorfdepp hast du ziemlich ausgeteilt hier mit heftigen Beleidigungen.
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Sockensuppe
Das finde ich schon kurios, dass die Leute die am meisten austeilen, dann gleichzeitig am meisten jammern über Boshaftigkeit, wenn es mal Gegenwind gibt.
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Matthew
Kurios zwar irgendwie schon, aber die Kombination aus Selbstgefälligkeit und Selbstmitleid ist so selten dann doch nicht.
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rayer
Wenn zur Kombination aus Selbstgefälligkeit und Selbstmitleid allerdings noch der permanente Hang zur Verunglimpfung der Fragestellenden und Antwortgebenden kommt, ist es schon ein bisschen besonders.
Was dem Dampfplauderer aus Mittelhessen auch nicht bewusst scheint, gehässig ist nur er. Wenn ich mit dem Finger auf die Gehässigkeiten gegenüber den Usern hier zeige, ist das keine Gehässigkeit meinerseits, beweist allerdings das völlige Unverständnis im gepflegten Umgangston.
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