KevLupus
Buchhaltungsfehler
Wenn ein ehemaliger Stromanbieter einen fehler mit der Buchhaltung gemacht hat, muss ich dann für diesen fehler aufkommen? Wir sollen aufeinmal drauf zahlen, weil wohl doch noch etwas offen ist, obwohl wir eine gutschrift erhalten haben zur abmeldung.
Antworten (6)
Forderungen - auch die von Energielieferanten - verjähren in drei Jahren.
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abrechnung zu laufen.
Ein recht ausführlicher Beitrag ist dieser:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/stromkosten-und-verjaehrung_042165.html
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abrechnung zu laufen.
Ein recht ausführlicher Beitrag ist dieser:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/stromkosten-und-verjaehrung_042165.html
moony, das steht im BGB. Und was die Energieversorgungs-Unternehmen betrifft, so gibt es da für diese einige für sie sehr positive Sonderregeln.
Deshalb auch mein Hinweis auf den Artikel.
Deshalb auch mein Hinweis auf den Artikel.
Hallo KevLupus
Ich versuche mal deine "Frage" in die richtige Form zu bringen.
Wir haben eine Abrechnung über nnn Mäuse.
Wir haben bezahhlt nnn Mäuse.
Der Anbieter ist nach xx Monaten mit einer Korrektur gekommen und verlangt die Differenz nnn Mäuse.
Draufzahlung oder Gutschrift entscheidet sich nach den ausgewiesenen Beträgen und der verstrichenen Zeit, nicht nach deinem Gusto.
Ich versuche mal deine "Frage" in die richtige Form zu bringen.
Wir haben eine Abrechnung über nnn Mäuse.
Wir haben bezahhlt nnn Mäuse.
Der Anbieter ist nach xx Monaten mit einer Korrektur gekommen und verlangt die Differenz nnn Mäuse.
Draufzahlung oder Gutschrift entscheidet sich nach den ausgewiesenen Beträgen und der verstrichenen Zeit, nicht nach deinem Gusto.