Darf das fa Steuerrückerstattung guthaben anderweitig verwenden und wofür?
Darf das fa Steuerrückerstattung guthaben anderweitig verwenden und wofür?
Antworten (3)
2008 wurde durch das Bundeskartellamt ein Bußgeld in Höhe von 21,6 Millionen Euro gegen Henkel verhängt!
Das Unternehmen machte eine Steuerrückzahlung geltend und verrechnete die Schuld mit aufgelaufenen Zinsen.
Der Restbetrag wurde damals in Naturalien (12000 Stück Seife in den typischen Fa-Farben) ausgezahlt.
Das Unternehmen machte eine Steuerrückzahlung geltend und verrechnete die Schuld mit aufgelaufenen Zinsen.
Der Restbetrag wurde damals in Naturalien (12000 Stück Seife in den typischen Fa-Farben) ausgezahlt.