Antares777
Darf der Vermieter das Einziehen meines Partners verweigern?
Ist es vertretbar von Seite des Vermieters zu verbieten dass mein Lebenspartner zu mir
für längere Zeit einzieht und kann er die Anmeldung verhindern bzw.kann er dafür die
Miete erhöhen?
für längere Zeit einzieht und kann er die Anmeldung verhindern bzw.kann er dafür die
Miete erhöhen?
Antworten (8)
Falls es sich hier um ein Untermietverhältnis oder um eine Studentenunterkunft handelt, kann er das schon verweigern. Es hängt aber auch von der Grösse der Wohnung und den Rahmenbedingungen ab. Ab ca. 30 Qm sollte der Einzug kein Problem mehr darstellen.
Aber auch hier gilt: Reden mit den Leuten!
Aber auch hier gilt: Reden mit den Leuten!
Nachtrag: Die Antworten gelten unter der Voraussetzung, dass du die Wohnung bisher allein bewohnst...
@ing: Meine Annahme gilt für deine Antwort schon auch. Angenommen, Antares lebt schon mit 9 Zeitgenossen auf 25 Qm. Und jetzt kommt noch einer...
Ich hatte mal ne Wohnung da gab es ein weiteres Zimmer... also der "Raum" hatte eine richtige Tür und eine Steckdose!
Waren keine 2 Quadratmeter, eher weniger..
Zählt sowas als "Zimmer"?
Und ich habe damals da den Rechner reingestellt und nen Chefsessel... damit war der Raum voll... aber gemütlich.
Waren keine 2 Quadratmeter, eher weniger..
Zählt sowas als "Zimmer"?
Und ich habe damals da den Rechner reingestellt und nen Chefsessel... damit war der Raum voll... aber gemütlich.
Hallo. Wie es rechtlich aussieht, kann ich dir keine Information geben. Ich glaube aber nicht, dass er die Miete erhöhen wird. Sprich dein Vermieter mal darauf an.
****Die Rechtsprechung orientiert sich an dem Richtwert von zwei Personen pro Zimmer, wobei pro Person mindestens 10 Quadratmeter Wohnfläche für Erwachsene sowie für jedes Kind bis zu 6 Jahren 6 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen müssen.****
Kopiert aus einer Info Seite über das Mietrecht.
Nur zur Orientierung.
Kopiert aus einer Info Seite über das Mietrecht.
Nur zur Orientierung.