Darf der Vermieter Feiern wann er will, obwohl er nicht dort Wohnt?
Habe vor einem Jahr eine Wohnung angemietet war auch bis vor 3 Monaten alles O.K.
Jetzt hat der Vermieter einen Party Raum auf dem Gelände eingerichtet. Darf er Feiern wann er will ? Er wohnt nicht dort .
Der Knaller er schlägt Sonntags schon um 6 Uhr am Morgen auf um sein Raum zu verschönern. Feiertage werden auch ignoriert.
Jetzt hat der Vermieter einen Party Raum auf dem Gelände eingerichtet. Darf er Feiern wann er will ? Er wohnt nicht dort .
Der Knaller er schlägt Sonntags schon um 6 Uhr am Morgen auf um sein Raum zu verschönern. Feiertage werden auch ignoriert.
Antworten (2)
Niemand hat ein Recht auf Lärm, der andere belästigt. Auch dann nicht, wenn jemand diesen Lärm auf seinem eigenen Grund und Boden macht.
Für den Vermieter gelten dieselben Ruhezeiten wie für die Mieter auch. ständiges Feiern muß auch nicht hingenommen werden. Notfalls hilft eine Mietkürzung. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, daß die Mietsache im vereinbarungsgemäßen Zustand ist. Dazu gehört auch unzumutbare Belästigungen zu vermeiden.
Für den Vermieter gelten dieselben Ruhezeiten wie für die Mieter auch. ständiges Feiern muß auch nicht hingenommen werden. Notfalls hilft eine Mietkürzung. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, daß die Mietsache im vereinbarungsgemäßen Zustand ist. Dazu gehört auch unzumutbare Belästigungen zu vermeiden.