Darf der Vermieter Garagenmiete verlangen, wenn keines unser normalen Autos(VW POLO, AUDI A6) reinpasst?
Wir haben in unserer Miete 40€ für eine Duplex Garage dabei. Doch kein Auto von uns (VW POLO, Audi A6) passen rein und zahlen müssen wir trotzdem.
Antworten (4)
Wenn der Vermieter Sie da arglistig getäuscht hat, kann man vllt. was machen. Die Kleinautos sollten eigentlich in Normmaße locker reinpassen.
Die Garagenverordnung sagt:
Baurechtlich wird die Ausführung und der Betrieb von Garagen in Deutschland in den Verordnungen über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung, GaragenVO) der einzelnen Bundesländer geregelt.
In der Muster-Garagenverordnung des Bundes (M-GarVO) [2] ist unter anderem festgelegt:
Es sind Garagen mit einer Nutzfläche
bis 100 m² Kleingaragen,
über 100 m² bis 1000 m² Mittelgaragen,
über 1000 m² Großgaragen.
Offene Garagen sind Garagen, die unmittelbar ins Freie führende Öffnungen in einer Größe von mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände haben.
Die Stellplatzgröße beträgt mindestens 5 m Länge und 2,3 m Breite (links und rechts weitere Parkplätze) bzw. 2,5 m Breite. Ebenso werden Zufahrtsgrößen, Kurvenradien, Fahrgassen usw. festgelegt.
Baurechtlich wird die Ausführung und der Betrieb von Garagen in Deutschland in den Verordnungen über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung, GaragenVO) der einzelnen Bundesländer geregelt.
In der Muster-Garagenverordnung des Bundes (M-GarVO) [2] ist unter anderem festgelegt:
Es sind Garagen mit einer Nutzfläche
bis 100 m² Kleingaragen,
über 100 m² bis 1000 m² Mittelgaragen,
über 1000 m² Großgaragen.
Offene Garagen sind Garagen, die unmittelbar ins Freie führende Öffnungen in einer Größe von mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände haben.
Die Stellplatzgröße beträgt mindestens 5 m Länge und 2,3 m Breite (links und rechts weitere Parkplätze) bzw. 2,5 m Breite. Ebenso werden Zufahrtsgrößen, Kurvenradien, Fahrgassen usw. festgelegt.
ich tue mich auch sehr schwer bei der Vorstellung, dass ein Vauweh Polo in eine garage nicht reinpasst. Daher bin ich mir nicht sicher, wie ich diese Frageverstehen soll. Abgesehen davon kennen wir alle den Mietvertrag nicht. Gehört der Stellplatz ur Wohnung? Ist der Mietvertrag über den Stellplatz Bestandteil des Wohnungsmietvertrages oder existiert ein separater Meitvertrag? Alles in allem lautet mein Rat: mit den Dokumenten und Bildern, die Ihre Aussage "Passt nicht rein" belegen, zu einem Anwalt, der Ihnen dann besser als wir erklären kann, was geht und was nicht.
Wenn ich den Fragesteller richtig verstehe, ist im Mietvertrag ein "Doppelparker", ähnlich wie hier abgebildet, zum Preis von € 40, zusätzlich zur Miete der Wohnung, mitvermietet.
Von früheren Projekten ist mir bekannt, daß es mit diesen Systemen oft Probleme mit größeren Fahrzeugen gab und auch mit Kombis wie z.B. den frühren Mercedes T-Modellen. Daher kann ich mir sehr gut vorstellen, daß der A6 weder als Limousine und schon gar nicht als Kombi hineinpasst.
Beim Polo kann ich dieses nicht nachvollziehen.
Sollte es sich bei den Garagenstellplätzen um baurechtlich notwendige Stellplätze handeln, wovon auszugehen ist, dann wäre zu prüfen ob diese überhaupt der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden GaVO entsprechen.
Ich würde zunächst einmal beim nächsten Mieterverein nachfragen.
Von früheren Projekten ist mir bekannt, daß es mit diesen Systemen oft Probleme mit größeren Fahrzeugen gab und auch mit Kombis wie z.B. den frühren Mercedes T-Modellen. Daher kann ich mir sehr gut vorstellen, daß der A6 weder als Limousine und schon gar nicht als Kombi hineinpasst.
Beim Polo kann ich dieses nicht nachvollziehen.
Sollte es sich bei den Garagenstellplätzen um baurechtlich notwendige Stellplätze handeln, wovon auszugehen ist, dann wäre zu prüfen ob diese überhaupt der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden GaVO entsprechen.
Ich würde zunächst einmal beim nächsten Mieterverein nachfragen.