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Gast

Darf der Vermieter um 21 Uhr die Haustüre abschließen?

Hallo zusammen
Mein Vermieter schließt jeden Tag die Haupteingangstüre um 21 Uhr ab.
Dies steht zwar auch im Vertrag aber ich wollte gerne mal wissen ob das rechtens ist?
Frage beantworten Frage Nummer 3000040732 Frage melden

Antworten (29)
machine
Nein.
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Deho
Wenn es im Vetrag steht, wäre der Vermieter rechtsbrüchig, wenn er nicht abschließen würde. Außerdem zeugt es von Verantwortung, denn wenn nachts jemand unberechtigt ins Haus gelangen würde, wärest du der erste, der laut Zeter und Mordio schreien würde. Da man davon ausgehen kann, dass du einen Haustürschlüssel hast, sehe ich das Problem nicht.
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Cordelier
Nein, denn im Falle eines Feuers dient die Tür als Fluchtweg und darf nachts nicht abgeschlossen werden.
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Deho
Dann dürfte der Fragesteller auch seine Wohnungstür nicht abschließen.
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loyal
Coredlier hat Recht.
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Deho
Ja, Coredlier hat Recht, hier habe ich es gefunden. Ich werde aber trotzdem meine Haustür nachts abschließen.
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Deho
Dieses Urteil wird jeden Einbrecher erfreuen. Ruckzuck mit einer Plastikkarte die Haustür geöffnet und dann unbeobachtet die Wohnungstür aufbrechen. Richter leben selten in Mietshäusern, sonst hätten sie anders entschieden. Brennen tut es sehr selten, eingebrochen wird dagegen oft, aber das ist laut Urteil zweitrangig. Na denn ...
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khs44
Die Haustüre sollte normaler Weise aus feuertechnischen Gründen NICHT abgeschlossen werden. Es sei denn, es handelt sich um eine Paniktür. Die läßt sich auch im verschlossenen Zustand von innen einfach mittels Klinke öffnen! Und der Schlüssel befindet sich für Feuerwehr, Polizei etc in einem "Tresor" in der Hauswand!
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bh_roth
Man kann alles diskutieren, aber zur Zeit ist es eben Rechtsprechung, dass in Mehrfamilienhäusern die gemeinschaftliche Treppenhaustür nicht abgeschlossen werden soll. Die Gründe sind genannt und nachvollziehbar. Ob mir das völlig wurscht wäre, und ich trotzdem abends die Haustüre abschließe? Da müsste man mich schon erwischen. Ich habe das bei einer Eigentumswohnung schon öfter gemacht, weil die Treppenhaustüre auch Nachts offen stand.
Dass aber durch diesen Umstand, dass diese Tür nicht verschlossen ist, es vermehrt zu Wohnungseinbrüchen kommt, ist doch sehr konstruiert. Auch eine ins Schloss gefallene Haustür, die über elektrische Drücker entriegelt wird, stellt ein Hindernis für Einbrecher dar, die schnell rein und schnell wieder raus wollen.
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Deho
Wenn man die Erkenntnis bedenkt, dass Einbrecher Gelegenheiten suchen, keine Herausforderungen, ist eine nicht abgeschlossene Haustür mehr Gelegenheit als Herausfordeung. Was spricht denn dagegen, innen neben der Haustür einen Glaskasten mit einem Hausschlüssel anzubringen, dessen Scheibe mit einem Notfallhämmerchen eingeschlagen werden kann? Diese Hämmerchen gibt es in Bussen und Bahnen, also traut man den Menschen zu, diese auch in Paniksituationen bedienen zu können.
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Mathias Eichler
Ich lese hier ab und zu rein und frage mich echt, wer so Bescheuert ist, hier Fragen zu stellen. Was die (anscheinend) immer gleichen User oft antworten, ist hanebüchen. Einfach mal die Fresse halten scheint nicht drin zu sein. Und jeder Quark muss nochmals kommentiert werden, es ist unfassbar. Ich denk auch manchmal das die User hier selbst als "anonyme Gäste" die Fragen stellen, und sei es nur um geistigen Müll loszuwerden. Ein Großteil der Antworten sind nichts als geistiger Abfall, stört das niemanden?
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Deho
Die Argumente sind nachvollziehbar, aber im Sinne des Brandschutzes dürften dann auch die Wohnungstüren nicht abgeschlossen werden. Was nützt eine nicht verschlossene Haustür Kindern oder pflegebedürftigen Personen, wenn diese es nicht aus der verschlossenen Wohnung schaffen?
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Deho
Ja, Mathias, danke für den konstruktiven Beitrag.
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Cordelier
Super Mathias, endlich mal ein konstruktiver Beitrag bei den ganzen hier die keine Ahnung haben.
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Cordelier
oh look, ich hab dich wiederholt, sorry.
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Deho
Coredlier, den Mathias kann man gar nicht genug loben. Das ist ein Feingeist (was anhand seiner Ausdrucksweise nicht leicht zu erkennen ist), der sich in die Niederungen dieser Community begibt. Er könnte es zwar lassen, fühlt sich aber berufen, erzieherisch tätig zu werden. Dafür gebührt ihm Dank.
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Cordelier
Look, damit sind schon hunderte hier gescheitert.
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Gast
Na ja, Mathias beschreibt doch was wir alle mindestens schon einmal gedacht haben oder?
Kritik akzeptiert!
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Zombijaeger
Der Unterschied mit der Wohnungstür ist: Wenn ich weiss, dass niemand in der Wohnung ist, kann ich sie ohne jemanden zu gefärden abschließen. Bei der Haustür habe ich im Falle eines Mehrfamilienhauses aber keine Möglichkeit zu wissen, ob jemand im Haus ist.
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bh_roth
Naja, Rayer, dann hast du Glück gehabt. Ich wünsche dir nicht den Ärger mit der Hausratversicherung, die dann Leistungen versagt oder kürzt, weil du nicht abgeschlossen hast.
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bh_roth
@Mattias Eichler: Was wäre denn dein sinnvoller Beitrag zu diesem Thread? Ich meine, ohne dein Stänkern? Du hast 2 Beiträge geschrieben, völlig am Thema vorbei. Stänkern ist leicht. Aber du könntest mich davon überzeugen, dass du auch von irgendwas Ahnung hast.
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MaximusConfusus
Hallo, es ist nicht rechtens die Haustür eines Mehrfamilienhauses abzuschließen. Es geht laut Rechtssprechung die Sicherheit der Bewohner, z.B. bei einem Brand, das Haus schnellstmöglich zu verlassen ,vor.

LG Maximus
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micle
Lieber Mathias Eichler,
wir werden nicht verhindern können, daß du hierab und zu mit liest, auch nicht, daß du dich fragst, wer so Bescheuert ist, hier Fragen zu stellen.
Erspare dir und vor allem uns aber bitte künftig deine Posts. Die meisten, die hier regelmässig online sind, stehen weit darüber, sich von dir, der heute als Neuer zwei genau gleichlautende "Antworten" ohne jeglichen Bezug auf die beiden völlig unterschiedlichen Fragen gepostet hast, bewerten und beleidigen zu lassen.

Für die, die es noch interessiert.
In Wohngebäuden stellt das gemeinsame Treppenhaus, entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung zu den Rettungswegen in aller Regel den ersten Rettungsweg dar. Die Haustüre zum gemeinsamen Treppenhaus darf daher niemals abgesperrt bzw. verriegelt werden, sofern keine ausdrücklich als solche beschilderte zusätzliche ebenerdige Fluchttüre vorhanden ist.
In der Praxis wird diese Vorgabe jedoch meist nicht eingehalten.
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moonlady123456
In meiner letzten 6-er-WG weigerte ich mich, abends die Türe zum Garten abzuschließen. Dort war ein Minizimmer vermietet , das Fenster vergittert. ich bekam deswegen Ärger mit der Mitbewohnerin eines Zimmers im obersten Stock mit dem Argument, es ginge schließlich auch um ihre Sicherheit (Einbrecher usw.) Da ich die einzige war, die sich um den Garten kümmerte und deswegen diese Türe benutzte, war mir das egal. Ich wollte im Falle eines Brandes einfach nicht das junge Mädchen des Kellerzimmers eingesperrt sehen, so erklärte ich das auch der Vermieterin. Thema war damit durch, die alte Dame raffte das.
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moonlady123456
Sorry, Hp, Dein Beitrag war bei mir nicht zu lesen, macht meinen gänzlich überflüssig.
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Musca
wie wäre es mit einer Panikverriegelung, von außen geschlossen, von innen jederzeit zu öffnen ??
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Kommentar
Nachdem ich zwei Kellerbrandstiftungen zuhause erlebt habe, kann ich sagen, dass die Haustür in jedem Fall unabgeschlossen sein muss.

Denn selbst wenn man einen Schlüssel hätte, würde man bei dem Qualm und Rauch nicht in der Lage sein, die Tür vorm Ersticken zu öffnen.

In Altbauwohnungen ohne Gegensprechanlage waren die Haustüren einfach unverschlossen und mit Klinke.

Nachts wurden die abgeschlossen. Aber da hatte man immer den unverschlossenen Fluchtweg in den Hinterhof.

Übrigens sind schon viele, viele Menschen erstickt oder totgetrampelt worden, weil sich die Fluchttüren nicht oder spät öffnen ließen.

Im Mietshaus sollte man sich vorher überlegen, wie man flieht, falls das Treppenhaus brennt. Nach den Bränden hatte ich immer ein passendes Seil/Strickleiter griffbereit. Und auch überlegt, wo ich die sicher festmachen würde, falls ich vorne oder hinter durchs Fenster oder über den Balkon raus müsste.

Und sonst gilt 4-5 Stockwerke schafft die Feuerwehr mit der Drehleiter. Mehr aber auch nicht.
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FabRoss
Ganz eindeutig ist die Rechtsprechung da nicht. Das Landgericht Köln hat 2013 geurteilt, dass ein Vermieter seinen Erdgeschossmieter verpflichten kann, die Haustür nachts abzuschließen. Aber zuletzt im Mai 2015 hat das Landgericht Frankfurt / Main entschieden, dass nachts die Haustür in einem Mehrfamilienhaus nicht abgeschlossen werden darf. http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurtmain-urteil-213s12712-haustuer-nachts-abschliessen-verboten-nicht-erlaubt/ Bei dem Frankfurter Urteil wurden auch technische Lösungen diskutiert, die Einbruchschutz und sichere Fluchtwege bieten. Sprich: selbstverriegelnde Panikschlösser. Die halten Einbrecher draußen und man kommt trotzdem von innen ohne Schlüssel raus.
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