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Gast

darf ein autohändler den gebrauchtwagen als händler anbieten aber kaufvertrag als privat person machen

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netter_fahrer
Das wird gerne gemacht, um Gewährleistungsansprüche abzuwehren und ist nicht legal:
"Bei einem Verbrauchsgüterkauf i.s.d. § 474 BGB ist nach § 475 BGB der Ausschluss der Gewährleistungsrechte unzulässig! Ein VGK liegt vor, wenn ein Verbraucher ( § 13 BGB ) etwas von einem Unternehmer ( § 14 BGB) erwirbt. Der oben genannte Ablauf ist leider gängige Praxis von Teils oft unseriösen Händlern.
Hier handelte der Händler wohl unzweifelhaft in seiner Eigenschaft als Unternehmer. Zumal dieser einen eigenen KfZ-Handel betreibt. Dies ist jedoch unerheblich, Unternehmer ist schon wer eine Sache mit der Absicht des Wiederverkaufs erwirbt.
Kurzum stehen dem Käufer uneingeschränkt die Rechte aus § 437 BGB zu, welche umfassen Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt( Umtausch macht hier wohl wenig Sinn!)." (anwalt.de)
Ausnahme: Der Händler verkauft das Auto in Kommission, dann geht das.
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Exxgast
@Starmax, deine Antwort ist leider ein wenig konfus.
Es hat aber mit der Steuer zu tun. Der Händler hat das Auto wahrscheinlich auch "privat" eingekauft. Dafür konnte er dann zwar keine Vorsteuer abziehen, aber die Mwst. für die Differenz von Einkauf- zu Verkaufspreis versteuert er dann auch nicht. Er hat davon auch keinen Ertrag, für den er Einkommenssteuer zahlen muß.
Es ist Schwarzhandel, neben dem Finanzamt vorbei.
Inwieweit sich da ein Käufer mitschuldig macht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wegen den Gewährleistungsansprüchen wurde schon geantwortet. Dem schliesse ich mich an.
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