darf ein ehepaar eine vereinkasse führen
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Jeder, dem es die Satzung des Vereins und die gesetzlichen Regelungen erlauben, darf die Vereinskasse führen. Der Kassenwart wird von den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung gewählt und muß am Ende des Jahres anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung einen Bericht vorlegen. Vorher wird die Kasse im 4-Augen Prinzip geprüft.