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Papierfreund

Darf ein Hausmeister Elektoarbeiten, ohne Fachausbildung, (Neue Schalter u.s.w.) ausführen.

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Antworten (18)
Meyerhuber
Du meinst einen Hausmeister ohne Fachausbildung, nicht Elektroarbeiten ohne Fachausbildung. Frage doch einfach bei der Wohnungsgenossenschaft Hoyerswerda nach, die sollten wissen, was deren Hausmeister darf, oder auch nicht!
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machine
Besser nicht, siehe Link.
Have a nice day.
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elfigy
Das ist eine sehr heikle 'Frage. Normalerweise kann das ein Hausmeister und fast alle machen es auch. Und oft wird es auch von ihm erwartet, auch wenn er kein gelernter Elektrinker ist. So kleine Elektroinstallationsarbeiten machen viele Leute für sich selbst oder für Freunde.
Ein Problem gibt es nur dann, wenn etwas passiert. Selbst wenn die Ursache gar nicht in der vom Hausmeister installierten Steckdose liegt, man wird ihm erstmal die Schuld zuweisen. Es ist eine Frage der Haftung. Wenn du dieser Hausmeister bist, würde ich davon lieber die Finger lassen.
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micle
Ich schliesse mich primus und elfigy an, sehe es aber so, daß der Austausch von Schaltern und Steckdosen nicht zwangsläufig und "Elektrofacharbeiten" fällt.
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bh_rotth
Warum nicht? Wer läßt denn zu Hause alles vom Handwerker machen. Da spielt es auch keine Rolle, welchen Beruf der Ausführende hat.
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Dorfdepp
Er darf. Bis zum Sicherungskasten muss die Elektroinstallation von einem Meisterbetrieb ausgeführt werden, dahinter darf jeder selbst ran. Maßgabe dabei ist immer, dass es fachgerecht gemacht wird. Das kann man aber lernen, ohne dafür eine Fachausbildung absolvieren zu müssen.
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elfigy
Er darf nicht. Hier auf Seite 20 nachzulesen.
Lt. Handwerkerordnung gilt es auch als Schwarzarbeit.
Außerdem haftet er im Schadensfall.
Eine in die Handwerksrolle eingetragene Elektroinstallationsfirma hat für sowas dann auch eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Wenn jemand in seinem eigenen Haus so kleine Elektroarbeiten durchführt, das ist was ganz anderes. Und im Schadensfall hat er einfach Pech.
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Opal
Jetzt hast du auch noch nen Mietshaus??? Wohin führt uns dein Wahn noch???
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Dorfdepp
@ elfigy
Es reicht nicht aus, einen Text einfach herunterzuladen, sondern man muss ihn auch lesen und vor allem verstehen. Und da steht drin, dass eine mehrjährige Erfahrung ausreicht.
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Opal
dorfdepp, in dieser Anleitung steht aber auch -> "Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten, die über das Bedienen hinausgehen, werden durch Elektrofachkräfte ausgeführt."
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Dorfdepp
@ Opal
Jetzt habe ich mal den verlinkten Hinweis auf Seite 20 herauskopiert: "Zur
Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden." Dass elfigy das nicht versteht, wundert mich nicht, aber dir hätte ich etwas mehr zugetraut.
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Opal
Neid kenn ich nicht.
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Opal
ja, das steht da drin. das ist schon richtig, aber scroll mal ein weinig runter da steht dann das von mir Beschriebene. Ist ja letztendlich auch egal. Wenn der ganze Kram hinterher kokelt oder es Verletzte gibt ist der Hausmeister das letzte Glied in der Kette, und wenn er arbeiten durchgeführt hat die eigentlich eine Elektrofachkraft hätte ausführen müssen ist er erledigt.
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Dorfdepp
@ Opal
Da kokelt nichts, sonst wäre die halbe Republik schon abgebrannt. Natürlich kann ein Hausmeister einen Lichtschalter auswechseln oder einen Rohrbruch reparieren. Die Handwerksinnungen sehen das natürlich anders, aber trotzdem darf der Hausmeister das.
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elfigy
Jeder darf in seinem eigenen Haus rumbasteln so viel er will. Oder auch bei Freunden unentgeltlich. Der Gast schreibt ohne Fachausbildung. Da gehe ich davon aus, dass er auch nicht jahrelang in diesem Gewerk gearbeitet und sich dabei eine Art Qualifikation erworben hat. Dennoch bleibt die Frage der Haftung bestehen. Und normalerweise macht das ein Hausmeister auch gegen ein gewisses Entgelt, jedenfalls nicht, wenn es nicht zu seinen definierten Aufgaben zählt. Das wiederum wäre nur der Fall, wenn er fachlich qualifiziert ist. Andernfalls würde sein Arbeitgeber grob fahrlässig handeln. Das ist dann sehr wohl Schwarzarbeit. Ich schrieb bereits in meinem ersten Posting, dass dies eine heikle Frage sei.. Könnte man ja mal lesen, wenn man nicht nur drauf aus ist, hier zu stänkern. Was eure weiteren Kommentare betrifft, dorfdepp-mäxchen und Bester, so könnt ihr mich dreimal kreuzweise.
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Opal
Das sieht nicht nur die Handwerksinnung so sondern auch die Versicherungen. Ob nun Glühbirnen oder Schalter/Steckdosen auswechseln durch den Hausmeister auch unter, ich sag jetzt mal, grob Fahrlässig im Sinne eines Schadenfalls laufen kann ich nicht beurteilen. Das ein Hausmeister gewisse Grundkenntnisse in einigen Bereichen der Hausmeitstertätigkeiten haben sollte versteht sich,denke ich mal so,von selbst.
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Papierfreund
Danke für Alle Antworten, das habe ich gefunden:


C. Typische handwerkliche Tätigkeiten bedürfen der Eintragung in der Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer gemäß § 1 HWO in Verbindung mit der Anlage A {fast immer Meisterbrief erforderlich}

– Dachdecker-Handwerk
– Elektroarbeiten jeglicher Art und Umfang (z. B. Auswechseln von Steckdosen, Kabelreparaturen, Ruf- und Klingelanlagen installieren und reparieren, Anschließen von Lampen, Reparaturen von Waschmaschinen, Trockner bzw. Küchengeräten) ….
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KN-Marketing
Grundsätzlich darf ein Hausmeister ohne fachliche Befähigung keinerlei elektrotechnische Tätigkeiten ausführen.

Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten sich zu befähigen.

1. Die Ausbildung zur "Elektrotechnisch unterwiesenen Person"
Dies ist allerdings sehr eingeschränkt, da man nur im Beisein eines Paten
(Formulierung der Berufsgenossenschaft) kleinere begrenzte Arbeiten ausführen
darf.

2. Besser ist eine Weiterbildung zur "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten". Mit
diesem Zertifikat werden die Arbeiten genau definiert.

Ich kann nur jeden warnen diese Risiken einzugehen und unbefähigt tätig zu werden. Passiert nichts, so ist die Welt in Ordnung, aber bei einem Unfall können erhebliche Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen und im schlimmsten Fall schaltet sich der Staatsanwalt ein.

Ich kann nur jedem raten sich über seine Tätigkeit im Klaren zu werden und sich ggf. fortzubilden.
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