dinolein57
darf ein motorradhändler ein fahrzeug als privatmann verkaufen und schliest das die gewärleistun aus
Antworten (2)
Natürlich daaaaf der dat. Aber nur, wenn es das Radl auch privat besessen hat, es also nicht Teil seines Betriebsvermögens war.
Allerdings wird man ihm im Zweifelsfall, es kommt darauf an, was nun anscheinend kaputt ist, von Gericht vorhalten lassen, dass an seine Fachkenntnisse höhere Anforderungen zu stellen sind, als wenn der z.B. Bäcker wäre. Denn arglistig verschweigen darf er das auch als Privatmann nicht.
Allerdings wird man ihm im Zweifelsfall, es kommt darauf an, was nun anscheinend kaputt ist, von Gericht vorhalten lassen, dass an seine Fachkenntnisse höhere Anforderungen zu stellen sind, als wenn der z.B. Bäcker wäre. Denn arglistig verschweigen darf er das auch als Privatmann nicht.