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dinolein57

darf ein motorradhändler ein fahrzeug als privatmann verkaufen und schliest das die gewärleistun aus

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Antworten (2)
vonjwd
Natürlich daaaaf der dat. Aber nur, wenn es das Radl auch privat besessen hat, es also nicht Teil seines Betriebsvermögens war.
Allerdings wird man ihm im Zweifelsfall, es kommt darauf an, was nun anscheinend kaputt ist, von Gericht vorhalten lassen, dass an seine Fachkenntnisse höhere Anforderungen zu stellen sind, als wenn der z.B. Bäcker wäre. Denn arglistig verschweigen darf er das auch als Privatmann nicht.
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KarlyJohnson
Leider ja, gehört ihm das Teil, bzw. hat es ihm gehört.
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