Uwe Meyer
Darf ein Vermieter die Rücklastschriftgebühr von mir verlangen? Mein Konto war nicht gedeckt und nun wollen die 15 € von mir haben!
Antworten (7)
Ja, darf er, Allerdings scheinen mir 15€ etwas viel. Wie schon gesagt, ist dein Fehler, also heul net rum und steh dazu.
Wenn ein Konto nicht gedeckt ist berechnet die Bank dem Empfänger Gebühren für die Rückbuchung und Stornierung der Gutschrift auf seinem Konto. Dem Vermieter entstehen außer den Bankgebühren noch weitere Kosten für die Schreibarbeiten der Mahnung an seinen Mieter, das Papier, den Umschlag und das Porto dafür.
Weil er diese Kosten nicht verursacht hat, hat er einen Anspruch auf die Erstattung seiner Auslagen.
Weil er diese Kosten nicht verursacht hat, hat er einen Anspruch auf die Erstattung seiner Auslagen.