helcom
darf eine freie autowerkstaqtt das zündschloß beim opel zafira wechseln ,mit wegfahrsperre ?
bei meinem opel zafira ist das Zündschloß defekt.darf eine freie Werkstadt dieses ersetzen mit Wegfahrsperre ??
Antworten (7)
Darf sie immer. Ob es ratsam ist, hängt davon ab, ob die Garantiezeit für das Fahrzeug schon abgelaufen ist.
wie schon geschrieben wurde, ist das ohne Probleme mögliche. Allerdings gibt es da ja die Problematik, dass die Garantie erlöschen kann, wenn man das, innerhalb der Garantiezeit, nicht von einer Vertragswerkstatt machen lässt. Ist die Garantie sowieso abgelaufen, kann man es überall machen.
Zitat: "Allerdings gibt es da ja die Problematik, dass die Garantie erlöschen kann, wenn man das, innerhalb der Garantiezeit, nicht von einer Vertragswerkstatt machen lässt.
[br]
Das ist so nicht richtig. Man ist nach neuester Rechtsprechung nicht auf eine Vertragswerkstatt angewiesen. Alle Reparaturen kann man in freien Fachwerkstätten machen lassen, sofern diese sich an die Werksrichtlinien der einzelnen Hersteller halten. So kann man z. B. alle Inspektionen "außer Haus" machen lassen, solange alle vorgeschriebenen Punkte eingehalten werden.
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Das ist so nicht richtig. Man ist nach neuester Rechtsprechung nicht auf eine Vertragswerkstatt angewiesen. Alle Reparaturen kann man in freien Fachwerkstätten machen lassen, sofern diese sich an die Werksrichtlinien der einzelnen Hersteller halten. So kann man z. B. alle Inspektionen "außer Haus" machen lassen, solange alle vorgeschriebenen Punkte eingehalten werden.
Zitat: "Einige Autohersteller weisen ihre Kunden durch Aufkleber auf dem Serviceheft oder auf ihrer Internetseite darauf hin, dass sie Servicetermine und angemahnte Garantieleistungen nur in einer Fachwerkstatt beheben lassen dürfen. Andernfalls droht dem Halter der Verlust seiner Ansprüche aus Garantie und Gewährleistung.
Nach einem 2010 gefällten Urteil durch die EU-Kommission ist eine solche Einschränkung durch die Hersteller nicht mehr erlaubt. Freie Werkstätten haben das Recht, Fahrzeuge auch in der Gewährleistungsfrist zu warten oder zu reparieren, ohne dass der Besitzer seine Garantieansprüche verliert.
Auch der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) mahnt solche Einschränkungen an und weist darauf hin, dass weder die Ansprüche des Autofahrers aus der gesetzlichen Gewährleistung noch die Garantieansprüche in Gefahr geraten, wenn Wartungs- oder Inspektionsarbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt werden. Gleiches gilt für Verschleiß- und Unfallreparaturen."
Nach einem 2010 gefällten Urteil durch die EU-Kommission ist eine solche Einschränkung durch die Hersteller nicht mehr erlaubt. Freie Werkstätten haben das Recht, Fahrzeuge auch in der Gewährleistungsfrist zu warten oder zu reparieren, ohne dass der Besitzer seine Garantieansprüche verliert.
Auch der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) mahnt solche Einschränkungen an und weist darauf hin, dass weder die Ansprüche des Autofahrers aus der gesetzlichen Gewährleistung noch die Garantieansprüche in Gefahr geraten, wenn Wartungs- oder Inspektionsarbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt werden. Gleiches gilt für Verschleiß- und Unfallreparaturen."
Nur eine der Quellen, die man ganz leicht finden kann.
Tja, lieber ing, dann stimmt der erste Satz in deinem Beitrag auch hier. Schon mal einen Insignia gefahren? Aber du hast recht insofern, dass ich das verstehe. Nach 18 Fahrzeugen aus dem VW / Audi Konzern und Mercedes habe ich auch (fast) den Blick über den Tellerrand verloren.