Antworten (4)
Das mit den 3 Monaten Mindestrestlaufzeit kann ich nicht bestätigen. Wird immer wieder gerne erzählt, hat aber, soweit ich weiß, keine Grundlage inder StVO. Wird auch zumindest hier bei uns in Düsseldorf und Duisburg anders gehandhabt.
Ansonsten:
"Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann jederzeit wieder zum Verkehr zugelassen werden. Wenn im Zeitraum zwischen der Außerbetriebsetzung und der beantragten Wiederzulassung des Fahrzeuges eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeuges durchgeführt werden. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (sieben Jahre nach der Außerbetriebsetzung) und die Daten anderweitig nicht mehr nachweisbar, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich."
Ansonsten:
"Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann jederzeit wieder zum Verkehr zugelassen werden. Wenn im Zeitraum zwischen der Außerbetriebsetzung und der beantragten Wiederzulassung des Fahrzeuges eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeuges durchgeführt werden. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (sieben Jahre nach der Außerbetriebsetzung) und die Daten anderweitig nicht mehr nachweisbar, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich."
Das Problem hatte ich auch schon, aber keine Sorge, in Ausnahmefällen darf man auch ohne Motorrad Zulassung fahren. Wenn man die Hauptuntersuchung machen lassen muss, ist das so eine Ausnahme, weil man ohne die ja gar keine neue Zulassung bekommt. Aber man darf danach eben nicht noch ewig damit fahren, höchstens bis zur Zulassungsstelle oder nach Hause.
Es stimmt schon, dass man ohne Motorrad Zulassung zur Hauptuntersuchung fahren darf. Allerdings muss man unbedingt das ungestempelte Kennzeichen am Fahrzeug angebracht haben und auch eine Versicherungsbestätigung dabei haben, ansonsten bekommt man Schwierigkeiten, wenn einen die Polizei anhält.