Darf ich eine Signalpistole verkaufen.?..
Ich habe aus einer Erbschaft noch eine Signalpistole (mein Bruder hatte ein Sportboot). Darf ich die Pistole verkaufen und wenn ja, was muss beachtet werden?
Antworten (3)
Ja, die Signalpistole des Kaliber 4 (oder 26,5mm) darfst du verkaufen, aber nur an Personen mit einer Berechtigung. Eine Signalpistole unterliegt dem Waffengesetz und ist Waffenbesitzkartenpflichtig (WBK). Du bräuchtest eigentlich auch eine WBK dafür. Allerdings musst du für sie, weil du sie geerbt hast, kein Bedürfnis nachweisen. Die WBK wird dir unbürokratisch beim Ordnungsamt - Abteilung Waffenrecht - bei Vorlage des Erbscheines ausgestellt.
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Wenn du für sie eine Kleinanzeige aufgibst, musst du in der Anzeige darauf hinweisen (Achtung: Unterlassen ist ein Verstoß gegen das WaffG), dass sie nur gegen Vorlage einer WBK mit Voreintragung einer Signalpistole abgegeben wird.
Problemlos ist der Verkauf an einen Büchsenmacher oder an ein Waffengeschäft. Aber auch hier Achtung: Du darfst sie ohne eigene Berechtigung (WBK) nicht dorthin transportieren.
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Wenn du für sie eine Kleinanzeige aufgibst, musst du in der Anzeige darauf hinweisen (Achtung: Unterlassen ist ein Verstoß gegen das WaffG), dass sie nur gegen Vorlage einer WBK mit Voreintragung einer Signalpistole abgegeben wird.
Problemlos ist der Verkauf an einen Büchsenmacher oder an ein Waffengeschäft. Aber auch hier Achtung: Du darfst sie ohne eigene Berechtigung (WBK) nicht dorthin transportieren.
Warum sollte das Ärger geben? Im Gegenteil! Wenn er nichts unternimmt, hat er ein Schusswaffe zuhause, für die er keine Berechtigung nach dem Waffengesetz besitzt. Und wenn das herauskommt, gibt es Ärger. Irgendwann kommt ein Sachbearbeiter bei der Überprüfung von Waffenbesitzern darauf, dass der Besitzer der Waffe verstorben ist, und der neue Besitzer sie nicht angemeldet hat.