Darf ich einen PW in deutschland fahren, wenn ich nicht der halter bind
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ganz so bescheuert wie die Frage klingt, ist sie gar nicht: Wenn das Fahrzeug ein ausländisches Kennzeichen hat, benötigst Du eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers, das Fahrzeug im Ausland (aus Sicht des Eigentümers) zu bewegen. In einigen Ländern wie der Türkei gilt das sogar dann, wenn der Halter der Ehepartner ist und zum Zeitpunkt der Kontrolle neben dir sitzt.
Bei einem Kfz. gibt es drei verschiedene Besitzverhältnisse: Den Käufer, also der, der im Kaufvertrag steht; der Halter, auf den das Fzg. für den Straßenverkehr zugelassen wird und den Besitzer - das ist jeder, der über das Auto verfügt, auch ein unberechtigter (Dieb) ist Besitzer. Eine Vollmacht des Halters ist sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben. Es genügt, den Fahrzeugschein dabei zu haben.