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reinerGRAF100

Darf ich in einem Schrebergarten ein kleines Holzhaus stellen? Was geht bezüglich der Größe, wo liegen die Grenzen?

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Antworten (4)
bh_roth
Was erlaubt ist und was nicht, erfährst du beim Vorstand des Schrebergartenvereines, hase!
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Hannam1960
Gerade in Schrebergärten gibt es ganz spezielle Ordnungen, die definitiv nicht überall gleichermaßen gültig sind. Laubenpieper sind dafür bekannt, dass deren Satzungen manchmal zu Stilblüten neigen. An dieser Stelle eine klare Aussage zu treffen, wäre unverantwortlich. Es kommt alles darauf an, wo und in welchem Verein man Mitglied ist.
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Jannik Schmidt
Laut "Bundeskleingartengesetz" darf ein kleines Gartenhaus nur in einfacher Ausführung gebaut werden und eine Grundfläche von 24 Quadratmetern nicht übersteigen. Auch ein eventueller Vorsprung im Freien muss innerhalb dieser Fläche liegen. Die Bauweise sowie die Einrichtung muss zudem deutlich erkennen lassen, dass die Laube nicht zum dauerhaften Gebrauch, auch nicht zum Wohnen im Urlaub, benutzt werden kann.
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bennyh02
In einem Schrebergarten gelten leider ganz andere Bestimmungen als in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer. Bevor man überhaupt anfängt, ein Holzhäuschen zu planen, sollte man sich mit der Vereinsordnung des betreffenden Gartenvereines auseinandersetzen und ein Gespräch mit dem Vorstand führen.
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