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Gast

darf ich in kempten eine Wohnimobilie auch als Büro nutzen

Frage beantworten Frage Nummer 3000284103 Frage melden

Antworten (3)
Matthew
Fragst Du im Rathaus nach!
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mantrid
Dafür ist eine Nutzungsänderung zu beantragen. Dabei kann es Auflagen geben, z.B. wegen Fluchtwege, Brandschuzt, Stellplätze usw. oder die Genemigungauch ganz verweigert werden, wenn z.B. in einem reinen Wohgebiet mit deutlich vermehrten Kommen und Gehen zu rechnen ist. Der Antrag muss beim zuständigen Bauamt gestellt werden.
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micle
Dazu sind mindestens 3 Fragen zu klären.

Was sagt das Baurecht? Möglicherweise muss eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragt werden. Für selbstständige Freiberufler ist das jedoch meist nicht erforderlich, mit Mitarbeitern und Kundenfrequenz sieht das aber anders aus. Das Bauamt hilft dir weiter.

Bist du Eigentümer der Wohnung, was steht in der Teilungserklärung? Ist die Nutzung der Räume ausdrücklich nur für Wohnzwecke erlaubt? Das lässt sich mit der Hasverwaltung klären.

Bist du Mieter? Was steht im Mietvertrag?
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