Antworten (6)
Nein, wenn du Seiten wie kinox.to benutzt, kann das auf deinen Rechner zurückverfolgt werden. Ist nur eine Frage der Zeit, bis dir eine fette Strafe ins Haus flattert.
helenaK-Hase: Das ist Blödsinn. Es kann erst mal nur der I-Net-Anschluss festgestellt werden, wenn er nicht verschleiert ist. Und wer die fraglichen Dateien in einem Mehrpersonenhaushalt herunter geladen hat, ist unklar. Hier endet auch regelmäßig die Strafverfolgung. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens.
bh-chen: auch das ist nicht richtig. Noch gilt in der BRD die Störerhaftung. Auch wenn
der wahre Überltäter nicht ermittelt werden kann, kann doch der "Halter" zur Verwantwortung gezogen werden.
Auf der anderen Seite ist es nicht gerade einfach herauszubekommen, wer denn der Empfänger nun wirklich ist, selbst wenn man durch TOR (für streams unbrauchbar) oder VPN-tunnel (gute kosten Geld) verschleiert. Auch die Meinung, herunterladen wäre straffrei, gilt so nicht. Wer sich bei Seiten wie kinox.to bedient, weiss sehr wohl was er tut. Nicht umsonst gibt es aber Abmahnungen nur gegen Uploader, da Sender festzustellen vielfach einfacher ist als den Empfänger.
der wahre Überltäter nicht ermittelt werden kann, kann doch der "Halter" zur Verwantwortung gezogen werden.
Auf der anderen Seite ist es nicht gerade einfach herauszubekommen, wer denn der Empfänger nun wirklich ist, selbst wenn man durch TOR (für streams unbrauchbar) oder VPN-tunnel (gute kosten Geld) verschleiert. Auch die Meinung, herunterladen wäre straffrei, gilt so nicht. Wer sich bei Seiten wie kinox.to bedient, weiss sehr wohl was er tut. Nicht umsonst gibt es aber Abmahnungen nur gegen Uploader, da Sender festzustellen vielfach einfacher ist als den Empfänger.
Zur Störerhaftung dies hier in Auszügen:
Muss der Anschlussinhaber, der sowohl seinen Kindern als auch seiner Frau den Zugang zum Familien-Anschluss gewährt, automatisch für mutmaßlich über seinen Anschluss betriebenes Filesharing haften? Nein – entschied das LG Köln in einer aktuellen Entscheidung. (Urteil vom 11.09.2012, Az. 33 O 353/11)
Muss der Anschlussinhaber, der sowohl seinen Kindern als auch seiner Frau den Zugang zum Familien-Anschluss gewährt, automatisch für mutmaßlich über seinen Anschluss betriebenes Filesharing haften? Nein – entschied das LG Köln in einer aktuellen Entscheidung. (Urteil vom 11.09.2012, Az. 33 O 353/11)
Das ist so nicht ganz richtig - Bei einem Stream (anders als beim Download) hast du keine permanente Kopie auf deinem Rechner - das Ganze bewegt sich damit in einer rechtlichen Grauzone!