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Gast

Darf man ein 25 km Auto fahren wenn der Führerschein entzogen wurde

Darf man ein 25 km Auto fahren wenn der Führerschein entzogen wurde?
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Antworten (11)
dschinn
Im Krieg und in der Liebe sind alle Mittel erlaubt.
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Fiete11
Du darfst alles fahren, wofür keine Fahrerlaubnis notwendig ist.
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netter_fahrer
Nein. Fahrerlaubnisfrei sind nur Mobilitätshilfen und Krankenfahrstühle bis 20 km/h, sie dürfen nur von Personen mit einer dauerhaften Erkrankung bzw. Behinderung gefahren werden. Ein 25 km/h-Leichtauto braucht eine Fahrerlaubnis.

"Gilt ein Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, ist es führerscheinfrei. Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

Krankenfahrstuhl: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, maximale Breite von 110 cm, maximales Leergewicht von 300 kg, maximales Gesamtgewicht von 500 kg, elektrischer Antrieb
Mobilitätshilfe: Maximale Breite von 70 cm, zweispurig angeordnetes Fahrzeug, lenkerähnliche Haltestange, Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h

Zudem muss an der Bauart des Kfz erkennbar sein, dass es zum Gebrauch durch körperlich beeinträchtigte Personen bestimmt ist." Quelle
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Johann Fetzer
Nur wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, brauchte keine Fahrerlaubnis für ein Mofa mit 25 km/h. Möglich, das dies für ein Auto mit 25 km/h auch gilt. Wer danach geboren ist, wird sicherlich eine Fahrerlaubnis brauchen - sowohll für das Mofa als auch für ein 25-km/h-Auto.
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Sandra20
Definitiv nicht. Ist der Führerschein weg, darfst du auch kein Auto fahren. Dabei geht es nicht um die Länge der Strecke.
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Alienne
und tschüss ...
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Alienne
Zitat aus Nettiquette und Richtlinien:
"Links zu Angeboten, die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen, sind ebenso wenig gestattet wie Links auf werbliche, sexuelle oder nicht jugendfreie Inhalte, zu Download- oder kommerziellen Angeboten, zu rassistischen oder diskriminierenden Inhalten."
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spion
Das kommt 1) auf Dein Urteil an, 2).....wenn Du vor den gesetzl. Stichtag geboren bist,wo Du keine Mofaprüfbe - scheinigung zu haben brauchst,somit darfst Du nur einsitzige Krankenfahrstühle,die im Altbestandschutz stehen bis 25 km/h fahren.Sie müssen aber vor ein bestimmtes Datum im bis Jahre 2002,zugelassen gewesensein. 3)Die einsitzer Altbestandkrankenfahr- stühle, sind im Jahre 1999,auf Grund eines Modell- versuches,welches bis 2002 ging und gescheitert war,in der Mofaeinordnungsklasse geblieben und somit Führerscheinfrei (siehe Punkt 2) 4)....Du darfst keine zweisitzer Krankenfahrstühle die im Altbestandschutz stehen fahren,den diese liegen seit eh und je,einer Führerscheinklasse. 5).....was die zu zuordneten Maße, Gewichte,Länge und Breite angeht,...der Altbestand ist geschützt,nur die (elektro) Krankenfahrstühle neuerer Art, unterliegen diesen angegeben Werte. 6) .... lasse Dich von keinem beschwatzen,....die aller wenigsten,kennen diesen Sachverhalt in seiner Ausführung.
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Chribie
Hallo immer noch,darf ich 25 kmh Auto fahren,fahre seit gut 10 Jahren Krankenfahrstuhl,nur Angebote kaum und Preise recht hoch,so frage nach gedrosselt Auto? Chribie
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dschinn
Wenn du die letzten 10 Jahre jeden Monat 100 Euronen zur Seite gebunkert hättest, würde jetzt vor deiner Tür ein niegelnagelneues Micro Car vor der Tür stehen. Gebraucht sind die für die Hälfte zu haben, vermutlich als Schnäppchen nochmal um die Hälfte.

Bitte kauf dir endlich so ein Teil, deine Fragerei ist nur öde...
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Skorti
Wenn Chribie es wirklich wissen möchte, hätte sie in den 3 Jahren ja mal jemanden fragen können, der es beantworten können müsste. Mir fiele da eine Anfrage bei der Polizei ein. Wäre mal originell.
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