Darf man einfach eine Tonaufnahmemachen?
Hallo,
Ich habe ein Problem mit einer Stalkerin die jetzt eine Tonaufnahme von einem ganz normalen Gespräch so bearbeitet hat, dass es sich anhört als ob wir Sex hätten, diese Aufnahme hat sie dann meiner Freundin weitergeletiet.
Ich wollte einmal fragen ob ich da einen Rechtsanspruch gegen sie haben bevor ich damit direkt zu nem Anwalt gehen und nachher für nichts zahlen muss.
Vielen Dank schonmal im Voraus :)
Ich habe ein Problem mit einer Stalkerin die jetzt eine Tonaufnahme von einem ganz normalen Gespräch so bearbeitet hat, dass es sich anhört als ob wir Sex hätten, diese Aufnahme hat sie dann meiner Freundin weitergeletiet.
Ich wollte einmal fragen ob ich da einen Rechtsanspruch gegen sie haben bevor ich damit direkt zu nem Anwalt gehen und nachher für nichts zahlen muss.
Vielen Dank schonmal im Voraus :)
Antworten (10)
Ich würde das zunächst mal einfach machen, zwecks Beweissicherung. Und dann nach Rücksprache mit dem Anwalt entscheiden, ob ich es verwende. Außerdem würde ich die Stalkerin schnellstmöglich anzeigen. Es gibt mittlerweile ein Gesetz dafür. Man weiß nie, was solchen Verrückten noch einfällt.
Warum gibt es noch so viele Menschen ohne Rechtsschutzversicherung? - ich habe mal kurz (!!) gegoogelt und das hier gefunden: klick
nicht leisten *kann* oder *will*? - An Beispielen wie der Geschihte des Fragestellers ist zu sehen, wie schnell eine solche Versicherung notwendig sein kann. Und diese Versicherung zahlt zumindest die "Fragestunde" beim Anwalt, und wenn keine Aussicht besteht, den Prozess zu gewinnen, dann sagt sie das auch, wodurch letzten Endes auch der Versicherte Geld, Zeit und Nerven spart. Hier geht es darum, dass der Fragesteller aber keine Lust hat, zu zahlen, wenn das Gehörte nicht seinen Vorstellungen entspricht ("nachher für nichts zahlen") - und da regt sich in mir sehr heftiger Widerstand, umso mehr, als ich nach weniger als einer Minute einen Link gefunden hatte...
Ob der Fragesteller sich eine Rechtsschutzversicherung leisten kann oder nicht, wissen wir nicht. Jemand mit Grundsicherung kann sich jedenfalls keine leisten. Andererseits haben wir aber Prozesskostenbeihilfe, weil jeder Anspruch darauf hat, zu seinem Recht zu kommen. Aber das ist anderes Thema, als das der Frage.
Lieber hphersel, dafür gibt es ja diese WC, daß jemand Fragen stellen kann und sich evtl. Zeit, Nerven und Geld sparen kann, falls er hier Antworten bekommt, die ihm weiterhelfen. So sehe ich das jedenfalls. Eigentlich bräuchte niemand diese WC, wenn er immer gleich zum Anwalt ginge, oder selbst im internet suchen würde. Vielleicht inspiriert ihn ja dein Link, weiter zu suchen und selbst weitere Antworten auf seine Frage zu finden. Dann hat es ja geholfen, daß er hier angefragt hat. Ich wundere mich auch oft über diese Fragen, die jeder mit ein wenig Recherche leicht selbst beantworten könnte.
Lieber hphersel, dafür gibt es ja diese WC, daß jemand Fragen stellen kann und sich evtl. Zeit, Nerven und Geld sparen kann, falls er hier Antworten bekommt, die ihm weiterhelfen. So sehe ich das jedenfalls. Eigentlich bräuchte niemand diese WC, wenn er immer gleich zum Anwalt ginge, oder selbst im internet suchen würde. Vielleicht inspiriert ihn ja dein Link, weiter zu suchen und selbst weitere Antworten auf seine Frage zu finden. Dann hat es ja geholfen, daß er hier angefragt hat. Ich wundere mich auch oft über diese Fragen, die jeder mit ein wenig Recherche leicht selbst beantworten könnte.
liebe Lefigy, Du hast Recht und ich nehme Deinen "Rüffel" auch an - mit einer Einschränkung: Mich stört einfach die Wortwahl des Fragestelles "bevor ich (...) nachher für nichts zahlen muss". Auch ein Anwalt erbringt eine Leistung und hat ein Recht dafür, für diese Leistung (in diesem Fall eine Information) entlohnt zu werden, auch wenn die erhaltene Info dann nicht den Vorstellungen des Fragestellers entspricht. Mic härgert diese Einstellung "Das passt mir nicht, also zahle ich auch nicht" ganz gewaltig! Daher auch die Wortwahl meiner Beiträge hier, die sonst gar nicht meine Art ist...
Lieber hphersel. Ich habe keineswegs "rüffeln" wollen, eher zu bedenken geben wollen. Aber man sieht wieder mal schön, wie unterschiedlich Formulierungen von Fragestellern bei uns wirken. Natürlich hat du Recht, dass die Beratung eines Anwaltes das Honorar wert ist. Das sehe ich genau so.
Ich hatte die Worte "bevor ich (...) nachher für nichts zahlen muss" anders verstanden, und zwar so, daß der Gast fürchtet, er muß Geld ausgeben (wobei er das Honorar nicht infrage stellt), für eine Auskunft, daß er nichts gegen die Stalkerin unternehmen kann. Also ob es sich überhaupt lohnt, (berechtigtes) Anwaltshonorar in die Sache zu investieren. Auf jeden Fall hat diese Angelegenheit noch was gebracht: Es ist erfreulich, daß man hier auch bei gegensätzlichen Meinungen respektvoll und anständig miteinander umgehen kann und daß man Verständigungsmißverständnisse sachlich aufklärt. Danke dafür.
Ich hatte die Worte "bevor ich (...) nachher für nichts zahlen muss" anders verstanden, und zwar so, daß der Gast fürchtet, er muß Geld ausgeben (wobei er das Honorar nicht infrage stellt), für eine Auskunft, daß er nichts gegen die Stalkerin unternehmen kann. Also ob es sich überhaupt lohnt, (berechtigtes) Anwaltshonorar in die Sache zu investieren. Auf jeden Fall hat diese Angelegenheit noch was gebracht: Es ist erfreulich, daß man hier auch bei gegensätzlichen Meinungen respektvoll und anständig miteinander umgehen kann und daß man Verständigungsmißverständnisse sachlich aufklärt. Danke dafür.
genau so wie Du habe ich diese Formulierung auch verstanden, daher bin ich jetzt ein wenig verwundert. Er muss den Anwalht bezahlen, auch wenn ihm die Auskunft nicht gefällt. Und dazu hat er keine Lust und das gefällt mir nicht.
Also, auch wenn die Geschichte nicht unbedingt glaube: Die Frage war, ob die Stalkerin hier verbotenes tut, und die Antwort ist ganz klar: ja. Sie darf eine Tonaufnahme nicht manipulieren und an eine Freundin weitergeben. Wenn man das beweisen kann, kann man das sicher als Ehrverletzung werten mit bestimmten Folgen.
So eine Frage kann an in der Tat einfach beantworten, ohne immer Grundsatzdiskussionen zu führen *seufz*
So eine Frage kann an in der Tat einfach beantworten, ohne immer Grundsatzdiskussionen zu führen *seufz*
@ hphersel: also das war meine Frage, und es war in keiner Weise so gemeint dass ich es nicht einsehe einen Anwalt zu zahlen. Ich habe auch Montag schon ein Gespräch mit meinem Anwalt geführt. Meine Frage war eher darauf bezogen ob es sich Lohnt die Energie etc. darein zu investieren, wenn es am Ende zu keinem Ergebnis kommt und ich weiterhin belästigt werde.
Und im Internet habe ich sowohl zum weitersenden von Tonaufnahmen gesucht, als auch zum Thema stalking, jedoch war das was ich gefunden habe für mich nicht hilfreich genug. Auf der Seite die du mir allerdings vorgeschlagen hast habe ich dann etwas zu einem ganz ähnlichen Thema gefunden, also vielen Danke :)
Und im Internet habe ich sowohl zum weitersenden von Tonaufnahmen gesucht, als auch zum Thema stalking, jedoch war das was ich gefunden habe für mich nicht hilfreich genug. Auf der Seite die du mir allerdings vorgeschlagen hast habe ich dann etwas zu einem ganz ähnlichen Thema gefunden, also vielen Danke :)