Antworten (10)
Ich bin mir da nicht sicher, aber wenn es sich um kleinere Äste handelt, die dort schon rumliegen, ist das wohl nicht sooo das Problem. Bei größeren Holzstücken ist das jedoch nicht erlaubt und Bäume schlagen darf man schon gar nicht.
Also dann Diebstahl aus Unsicherheit?
Abgesehen davon dass das "Totholz" definitiv einen Eigentümer hat und es sich wie immer bei unerlaubter Wegnahme fremden Eigentumes um eine Straftat handelt (allerdings wohl eher um einen Fall des §248a StGB) sollte man das Thema Naturschutz nicht ausser acht lassen.
Das tote Holz auf dem Waldboden bildet Lebensraum für viele Kleinlebewesen und damit auch Nahrunsquelle für größere Tiere....
Abgesehen davon dass das "Totholz" definitiv einen Eigentümer hat und es sich wie immer bei unerlaubter Wegnahme fremden Eigentumes um eine Straftat handelt (allerdings wohl eher um einen Fall des §248a StGB) sollte man das Thema Naturschutz nicht ausser acht lassen.
Das tote Holz auf dem Waldboden bildet Lebensraum für viele Kleinlebewesen und damit auch Nahrunsquelle für größere Tiere....
In unserer Gemeinde ist das so geregelt, dass der zuständige Förster "Lesescheine" verkauft. Damit erwirbt man das Recht, in einem zugewiesenen Waldstück, in einem bestimmten Zeitraum, das herumliegende Holz zu sammeln und zum Abtransport zuzubereiten. Hierzu muss man allerdings auch noch nachweisen, dass man mit einer Motorsäge umgehen kann (sogenannter Motorsägenschein). Ich nehme an, dass dies in anderen Gemeinden genau so oder ähnlich gehandhabt wird.
Hallo! Nein, das darfst Du nicht einfach machen, denn das wäre bereits Diebstahl. Der Wald gehört entweder einer einer Privatperson oder der Gemeinde/ Stadt. Darüber müsstest Du Dich erkundigen. Je nachdem wem es gehört, da könntest Du dann anfragen ob Du Dir Holz einsammeln darfst!
Nein darf man nicht. Man muss den Besitzer oder Pächter des Waldes um Erlaubnis fragen. In manchen Wäldern muss man das Holz sogar kaufen, das heißt jemand hat für das Holz, das ihr euch nehmen wollt, Geld bezahlt, es wäre also Diebstahl. Aber auch, wenn es keiner kauft, darf man es nicht.
Du kannst dir bei der Stadtverwaltung einen Holz Sammelschein beantragen. Damit darfst du in vorgeschriebenen Beriechen Bruchholz einsammeln und mitnehmen. Du darfst aber auf gar keinen Fall eigenmächtig Bäume fällen, das gibt eine deftige Strafanzeige.
Du kannst dir beim Waldbesitzer ein Flächenlos holen. Damit darfst Du als Brennholz markierte Bäume selbst schlagen oder die übrigen Äste der bereits geschlagenen Bäume ernten