Antworten (10)
Der ADAC sagt dazu: Nein, das verstößt gegen die Pflicht zur Sorgfalt beim Führen eines KFZs. Ich würde es schon deswegen sein lassen, weil man ohne Schuhe im Notfall nicht den vollen Druck aufs Bremspedal ausüben kann wie mit Schuhen - hier mehr:
Nicht nur der ADAC sagt nein. Auch die meisten Autoversicherer geben dem Barfüßler bei einem unverschuldeten Unfall eine Mitschuld. Und das kann teuer werden ! Übrigens sind auch FlipFlops und alles was hinten offen ist nicht zum Fahren geeignet - eigentlich.
Selbstverständlich(!) ist barfüßiges privates Autofahren erlaubt - es ist nämlich nicht verboten. Nirgends. Genausowenig, wie es irgendwelche spezifischen Vorschriften dahingehend gibt, wie konkret erlaubte Schuhsohlen (Form, Material, Größe etc.) auszusehen haben.
Wer meint, so könne nicht soviel und so schnell Druck beim Bremsen aufgebaut werden, sollte sich nochmal ein Physikbuch der unteren Klassenstufen besorgen: wie sollte durch das Vorhandensein einer Schuhsohle plötzlich mehr Druck erzeugt werden können, wo der doch ausschließlich durch die Muskulatur aufgebaut wird? Zusätzlich: ohne einen "Klopper" von Schuh am Fuß ist dieses Körperteil wesentlich weniger träge und kann also im gesamten schneller vom Gas- aufs Bremspedal bewegt werden.
Thomas
Wer meint, so könne nicht soviel und so schnell Druck beim Bremsen aufgebaut werden, sollte sich nochmal ein Physikbuch der unteren Klassenstufen besorgen: wie sollte durch das Vorhandensein einer Schuhsohle plötzlich mehr Druck erzeugt werden können, wo der doch ausschließlich durch die Muskulatur aufgebaut wird? Zusätzlich: ohne einen "Klopper" von Schuh am Fuß ist dieses Körperteil wesentlich weniger träge und kann also im gesamten schneller vom Gas- aufs Bremspedal bewegt werden.
Thomas
sicher dürfen sie das, was die leute allerdings dran finden verstehe ich nicht, seltsames gefühl beim fahren wie ich finde. probleme gibts mit sicherheit bei einem kaskoschaden. wenn ein unmittelbarer kausaler zusammenhang zw. unfall und ihrem schuhwerk besteht, bleiben sie auf ihren eigenen schäden sitzen. die regulierung des schadens vom unfallgegener erfolgt wie bei jedem anderen unfall auch
es besteht keine regressmöglichkeit seitens ihrer versicherung sich bei ihnen das geld teilweise zu holen.
barfußfahren bringt also nur probleme in der kasko u mit übereifrigen polizisten
es besteht keine regressmöglichkeit seitens ihrer versicherung sich bei ihnen das geld teilweise zu holen.
barfußfahren bringt also nur probleme in der kasko u mit übereifrigen polizisten
Es stimmt, es ist nicht explizit verboten, barfuß Auto zu fahren.
Allerdings entspricht es auch nicht der dem Fahrer abverlangten Sorgfaltspflicht, für die notwendige Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass im Zweifelsfall Versicherungen auch bei nicht kausalen Zusammenhängen zwischen Fußbekleidung und Unfallhergang Leistungen einschränken, verweigern und damit sogar vor Gericht bestätigt werden.
Daher würde ich es auch unterlassen, ohne passende Fußbekleidung ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu führen.
Mit Schlappen hat übrigens tatsächlich so mancher Autofahrer schon einen Schlappen erlitten, und musste sogar für Schmerzensgeld aufkommen, weil sich Espadrilles in den Pedalen verhakt haben.
Also, lass es lieber
Allerdings entspricht es auch nicht der dem Fahrer abverlangten Sorgfaltspflicht, für die notwendige Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass im Zweifelsfall Versicherungen auch bei nicht kausalen Zusammenhängen zwischen Fußbekleidung und Unfallhergang Leistungen einschränken, verweigern und damit sogar vor Gericht bestätigt werden.
Daher würde ich es auch unterlassen, ohne passende Fußbekleidung ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu führen.
Mit Schlappen hat übrigens tatsächlich so mancher Autofahrer schon einen Schlappen erlitten, und musste sogar für Schmerzensgeld aufkommen, weil sich Espadrilles in den Pedalen verhakt haben.
Also, lass es lieber
Wo soll da das Problem sein? Bei Badeschlappen, Strandlatschen oder FlipFlops kann ich mir das ja noch vorstellen. Die können sich verhaken. Aber barfüßig zu fahren ist ja auf keinen Fall ein Sicherheitsrisiko. Da wären Plateauschuhe ein viel größeres.
Einfach mal barfuss im stehenden Auto eine Notbremsung simulieren...Verbandszeug und was zum Kühlen bereithalten...die ungeschützte Fusssohle ist doch recht empfindlich!
Wie so oft, es kommt drauf an. Wer stabile robuste Füße und und Waden hat und Barfuß klettert, kämpft, läuft, wird barfuß mindestens so gut und schnell fahren und bremsen können wie mit Standardschuhen. Wer unsicher mit den Pedalen füßelt, Angst hat sich ggf. die Knöchel zu verletzten falls man irgendwo an eckt und bei ungenauem Treffen umknickt oder abrutscht, weil der Fuß zu empfindlich und die Muskulatur, Sehnen, Gelenke zu schwach und untrainiert sind, kann und darf natürlich nicht barfuß fahren.
@simbadische Was meinst du mit eigentlich? Wer mit hinten offenen "Schuhen" fährt nimmt den tod anderer billigend in Kauf, so nach dem Motto es wird schon gutgehen oder:ich werde niemals in die Situation kommen eine Vollbremsung machen zu müssen.
@simbadische Was meinst du mit eigentlich? Wer mit hinten offenen "Schuhen" fährt nimmt den tod anderer billigend in Kauf, so nach dem Motto es wird schon gutgehen oder:ich werde niemals in die Situation kommen eine Vollbremsung machen zu müssen.
Wie jedes Jahr gehen die Meinungen auseinander. Die Frage ob man Barfuss Auto fahren darf ist eigentlich klar mit ja zu beantworten. Es gibt kein Gesetz das vorschreibt, dass man es nicht darf. Allerdings steht im § 23 der StvO auch, dass man sonstige Pflichten hat, die das ungefährliche Führen des Fahrzeugs garantieren. Man darf also keine unnötigen Risiken eingehen. Und mit Schuhen kann man fester auf das Pedal treten. Aber Verboten ist es nicht. Ich wurde mal erwischt und musste nichts zahlen, ein Freund musste zahlen. es liegt wohl im Ermessen der Beamten. Ich antworte auf deine Frage aber dennoch mit ja.
Also ich bin Barfuß-Gänger. Fast das gesamt Jahr über.
Meine Fußsohlen sind derart unempfindlich, dass ich auch auf Kiesel gehen kann.
Ich fahre also Barfuß genau so sicher wie mit irgend welchen Schuhen.
Meine Sorgfaltspflicht würde ich als nicht verletzen, denn ich bin es so gewöhnt.
Ein Gericht sollte mir erst mal nachweisen, dass ich ohne Schuh unsicherer fahre als mit Schuh.
Meine Fußsohlen sind derart unempfindlich, dass ich auch auf Kiesel gehen kann.
Ich fahre also Barfuß genau so sicher wie mit irgend welchen Schuhen.
Meine Sorgfaltspflicht würde ich als nicht verletzen, denn ich bin es so gewöhnt.
Ein Gericht sollte mir erst mal nachweisen, dass ich ohne Schuh unsicherer fahre als mit Schuh.