Antworten (4)
wenn sie die zuständige Behörde Fragen bekommen sie sicherlich die Antwort Nein (Abfälle dürfen in einem Wasserschutzgebiet außerhalb dafür zugelassener Anlagen nicht abgelagert werden).
Aber niemand wird auf einem Privatgrundstück nach einer begrabenen Katze suchen wenn sich das Grundstück nicht innerhalb der Schutzzone I oder II befindet-
Aber niemand wird auf einem Privatgrundstück nach einer begrabenen Katze suchen wenn sich das Grundstück nicht innerhalb der Schutzzone I oder II befindet-