Frage stellen
WernerSteinhart2455

Darf mein Vermieter nach wie vor „Schönheitsreparaturen“ von mir verlangen? Ich dachte, dass sei juristisch verboten worden?

Frage beantworten Frage Nummer 45738 Frage melden

Antworten (4)
GunnaG
Das kommt immer ganz darauf an, in welcher Lage man sich befindet. Der Vermieter kann zum Beispiel nicht einfach vom Mieter verlangen, dass dieser Schäden aus der Zeit vor seinem Bewohnen ausgleicht oder verschönert. Hat er diese allerdings selbst zugefügt, so ist in der Regel auch verpflichtet, diese wieder zu reparieren.
Melden
Paul Schneider
Dies darf er auch nicht, jedenfalls dann nicht, wenn die Wohnung bei dem einzug schon so aussah, wie dies jetzt der Fall ist. Möglich ist so etwas natürlich nur dann, wenn du selbst für einen Schaden in der Wohnung gesorgt hast. Dabei kann der Vermieter darauf bestehen, dass diese Schäden beseitigt werden.
Melden
Benemey
Schönheitsreperaturen sind natürlich weiterhin notwendig, sinnvoll und können vom Vermieter verlangt werden. Was verboten wurde sind die pauschalen Renovierungszeiten wie Küche alle zwei Jahre, Wohnzimmer alle drei Jahre, Schlafzimmer alle vier Jahre usw. Renoviert wird nach Zustand und "Verbrauch". Wenn die Küche durch häufige Nutzung nach einem Jahr Renovierungsbedürftig ist, kann der Vermiter die Renovierung verlangen.
Melden