Darf mir der Zahnarzt die Behandlung verweigern?
Bin umgezogen und brauchte einen neuen Zahnarzt für eine Kontrolluntersuchung. Bin Kassenpatient und will nur eine kassenärztliche Behandlung. Nach Ausfüllen des Fragebogens habe ich alles bis auf 2 Sachen nicht unterschrieben.
a) Rechnungsstellung erfolgt nach BEMA, BEL 2 usw. und
b) das ich die Ausfallkosten tragen soll, wenn ich den Termin nicht war nehme
1. Darf mir der Zahnarzt die Behandlung deshalb verweigern?
2. Ist das Nötigung von Zahnarzt oder ein normales privates Geschäftsgebaren?
Ich will keine private Leistung und kann eh keine private Zahnarztrechnung bezahlen, da ich insolvent bin, er müsste sich hinten anstellen, da laufe ich lieber mit einer Baustelle rum und hoffe, das ich in 10 Jahren mir das leisten kann
3. Ist das schon Betrug von mir wenn ich unterschreibe oder erst wenn Kosten entstehen?
4. Welche Konsequenzen drohen mir wenn ich unterschreibe und nicht zahlen kann?
5. Wo kann ich mich noch beschweren (ausser Krankenkasse)?
a) Rechnungsstellung erfolgt nach BEMA, BEL 2 usw. und
b) das ich die Ausfallkosten tragen soll, wenn ich den Termin nicht war nehme
1. Darf mir der Zahnarzt die Behandlung deshalb verweigern?
2. Ist das Nötigung von Zahnarzt oder ein normales privates Geschäftsgebaren?
Ich will keine private Leistung und kann eh keine private Zahnarztrechnung bezahlen, da ich insolvent bin, er müsste sich hinten anstellen, da laufe ich lieber mit einer Baustelle rum und hoffe, das ich in 10 Jahren mir das leisten kann
3. Ist das schon Betrug von mir wenn ich unterschreibe oder erst wenn Kosten entstehen?
4. Welche Konsequenzen drohen mir wenn ich unterschreibe und nicht zahlen kann?
5. Wo kann ich mich noch beschweren (ausser Krankenkasse)?
Antworten (2)
1. Ja, du stimmst den Bedingungen nicht zu, die der Zahnarzt stellt. Dann muss er dich nicht behandelt. (Abgeshen davon, er muss dich nie behandlen)
2. Sicher keine Nötigung. Du musst ja nicht unterschreiben. Aber dann siehe Punkt 1.
3. Hmmmm. Ne keine Ahnung
4. Mahnung, Zahlungsforderungen, Pfändungen, aber du bist ja schon insolvent.
5. Beim nächstegelegenen Laternenpfahl.
2. Sicher keine Nötigung. Du musst ja nicht unterschreiben. Aber dann siehe Punkt 1.
3. Hmmmm. Ne keine Ahnung
4. Mahnung, Zahlungsforderungen, Pfändungen, aber du bist ja schon insolvent.
5. Beim nächstegelegenen Laternenpfahl.
Ich verstehe das Problem nicht!
Abrechnung nach BEMA ist das Verfahren für Kassenpatienten, wieso willst Du das nicht erlauben? Vorsichtig werden muss man nur bei "GOZ".
Und Ausfallkosten sind nichts ungewöhnliches.
Es ist völlig(!) normales Geschäftsgebahren, noch nicht mal "privates". Ich habe nicht die blasseste Ahnung, worüber Du Dich beschweren willst, also weiß ich nicht, bei wem.
Wenn Du unterschreibst und dann nicht zahlen kannst, sind das "neue Schulden". Das kann die "Wohlverhaltensperiode" beim Insolvenzverfahren hinfällig machen, sofern Du schon in dieser Phase bist.
Abrechnung nach BEMA ist das Verfahren für Kassenpatienten, wieso willst Du das nicht erlauben? Vorsichtig werden muss man nur bei "GOZ".
Und Ausfallkosten sind nichts ungewöhnliches.
Es ist völlig(!) normales Geschäftsgebahren, noch nicht mal "privates". Ich habe nicht die blasseste Ahnung, worüber Du Dich beschweren willst, also weiß ich nicht, bei wem.
Wenn Du unterschreibst und dann nicht zahlen kannst, sind das "neue Schulden". Das kann die "Wohlverhaltensperiode" beim Insolvenzverfahren hinfällig machen, sofern Du schon in dieser Phase bist.