Darf sich in einer Gaststättenküche eine Privatperson aufhalten?
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Ich weiß, dass sich in behördlichen oder gleichgestellten Küchen / Großküchen nur Personal aufhalten darf, die amtsärztlich auf "Küchentauglichkeit" untersucht wurden. Ob sich das auf eine Gaststätte projizieren lässt, wage icjh zu bezweifeln. Allerdings findet man in D an der Zugangstür zur Küche häufig den Hinweis, dass nur Befugte Zutritt haben. Wer dagegen verstößt, handelt zumindest rechtswidrig, weil er Hausfriedensbruch begeht.