darf vermieter schlüssel behalten von mieterwohnung
Antworten (7)
Nein. Findet der Mieter heraus, dass der Vermieter noch ein Exemplar besitzt, darf er das Wohnungstürschloss auf Kosten des Vermieters auswechseln lassen.
Bester, wo hast du nur immer deine Informationen her? Deine Aussage ist falsch. Zitat: "Erhält der Mieter nicht alle Schlüssel, kommt eine Mietminderung in Betracht. Dann allerdings nur, wenn hierdurch die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung gemäß § 536 BGB „nicht nur unerheblich“ beeinträchtigt ist.Je nach Einzelfall kann dem Mieter gleichfalls ein Recht zu einer außerordentlichen Kündigung zustehen. Bei der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen Vorenthaltung eines oder mehrerer Schlüssel, empfiehlt sich jedoch auf alle Fälle zunächst eine Abmahnung. Weigert sich auch danach der Vermieter, die Schlüssel herauszugeben, kann dies für eine außerordentliche Kündigung ausreichen.
Nachzulesen hier.
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bh, meine Aussage ist korrekt: Findet der Mieter heraus, dass der Vermieter noch ein Exemplar besitzt, darf er das Wohnungstürschloss auf Kosten des Vermieters auswechseln lassen (Amtsgericht Köln, Az: 217 C 483/93).
Ich ziehe meinen Einwand zurück. Das ist ein recht neues Urteil, daher als aktuell zu betrachten. Bester, du hattest Recht.