Hefe
Dashcam/Stirnlampe
Einige Radfahrer/Motorradfahrer benützen Dashcam bzw, Stirnlampe beim Fahren. Verändert sich dadurch der Schwerpunkt der Fahrer. Werden Fahrer bei einem Unfall schwerer verletzt als ohne die Benutztung der Gegenstände.
Antworten (16)
Ja,aber 200gr machen da unwesentliche Unterschiede, das ist zu vernachlässigen.
Allerdings könnten beim Unfall diese Geräte abbrechen und im ungünstigsten Fall zu üblen Verletzungen führen.
Allerdings könnten beim Unfall diese Geräte abbrechen und im ungünstigsten Fall zu üblen Verletzungen führen.
Liebe Hefe,
du meinst sicher eine Stirnlampe. Kein Radfahrer hat eine Dashcam, weil er kein Dash = Armaturenbrett mit sich herumschleppt.
Sollte er jedoch das Armaturenbrettt aus einem Auto oder Flugzeug sich an die Stirn genagelt haben, darf man wohl annehmen, dass im Falle eines Unfalles die Verletzungsgefahr erhöht wird.
du meinst sicher eine Stirnlampe. Kein Radfahrer hat eine Dashcam, weil er kein Dash = Armaturenbrett mit sich herumschleppt.
Sollte er jedoch das Armaturenbrettt aus einem Auto oder Flugzeug sich an die Stirn genagelt haben, darf man wohl annehmen, dass im Falle eines Unfalles die Verletzungsgefahr erhöht wird.
Angenommen, der Schwerpunkt einer Person mit 1,8 m Körperlänge und einen Gewicht von 70 kg läge bei 1,2 m Höhe, ergäbe sich bei einem Gewicht von 0,5 kg auf dem Kopf eine Schwerpunktverschiebung von 4 mm nach oben. Ich gaube nicht, dass das die Unfallstatistik beeinflusst.
Die Frage ging aber nicht um die Zulässigkeit, sondern um das Verletzungsrisiko. Und da verweise ich auf den armen Michael Schumacher. Der ist jetzt da, wo er ist, eben WEIL er eine Helmkamera hatte. Diese wirkte beim Unfall anscheinend wie ein Hammer, der den Helm trifft.
na ja, hphersel, ein Motorradhelm ist aber schon stabiler als so ein Skihelm.
Durch den Luftwiderstand, den so eine Helmkamera bietet, könnte ich mir schon eher zusätzliche Kräfte vorstellen, die auf den Kopf und Nackenmuskulatur negativ wirken.
Durch den Luftwiderstand, den so eine Helmkamera bietet, könnte ich mir schon eher zusätzliche Kräfte vorstellen, die auf den Kopf und Nackenmuskulatur negativ wirken.
Die Zulässigkeit der Helmkameras bezog sich nicht auf die Frage, sondern auf Rentiers Antwort.
In der Frage steht, ob sich durch die Veränderung des Schwerpunktes die Verletzungsgefahr bei einem Unfall erhöht, woraufhin ich ausgerechnet habe, dass sich der Schwerpunkt im Millimeterbereich verschiebt und dass das Subjekt der Frage somit nicht verifiziert werden konnte.
Drücke ich mich wirklich so undeutlich aus? Sind meine kurz gefassten Beiträge manchem zu abstrakt? Muss jede Antwort epische Länge haben, damit sie verstanden wird?
In der Frage steht, ob sich durch die Veränderung des Schwerpunktes die Verletzungsgefahr bei einem Unfall erhöht, woraufhin ich ausgerechnet habe, dass sich der Schwerpunkt im Millimeterbereich verschiebt und dass das Subjekt der Frage somit nicht verifiziert werden konnte.
Drücke ich mich wirklich so undeutlich aus? Sind meine kurz gefassten Beiträge manchem zu abstrakt? Muss jede Antwort epische Länge haben, damit sie verstanden wird?
Lieber Swan,
ich habe etwas ungenau formuliert. Helmkamera für den Motorradfahrer (Skifahrer?), Stirnlampe für den Radler. Natürlich ist eine Stirnlampe für Radler ein Fortschritt, wenn ich hier bei Nacht die Geisterradler sehe. Danke für die vielen Antworten.
ich habe etwas ungenau formuliert. Helmkamera für den Motorradfahrer (Skifahrer?), Stirnlampe für den Radler. Natürlich ist eine Stirnlampe für Radler ein Fortschritt, wenn ich hier bei Nacht die Geisterradler sehe. Danke für die vielen Antworten.
Liebe Hefe,
mich »lieber« nennen und nicht mit verbalen Fäkalien überschütten, das ist neu hier.
Danke. ⛑
mich »lieber« nennen und nicht mit verbalen Fäkalien überschütten, das ist neu hier.
Danke. ⛑
Für Dorfdepp speziell und auch allgemein:
Es gibt Kopfkameras. Kopfleuchten und auch die Kombination von beiden.
Kopfleuchten auf dem Fahrrad und Motorrad sind NICHT zugelassen.
Kopf- oder Helmkameras unterliegen m.E. keiner gesetzlichen Einschränkung.
Es gibt Kopfkameras. Kopfleuchten und auch die Kombination von beiden.
Kopfleuchten auf dem Fahrrad und Motorrad sind NICHT zugelassen.
Kopf- oder Helmkameras unterliegen m.E. keiner gesetzlichen Einschränkung.
Du meinst sicher keine Dashcam. Dashcams eignen sich für diesen Zweck mangels nicht vorhandenem ausdauernden Akku nicht. Die in Dashcams verbauten Akkus reichen gerade, die letzte Videosequenz noch auf dem Datenträger zu sichern, wenn die Versorgungsspannung aus dem Bordnetz wegfällt.
Was du meinst, sind sicher Actioncams.
Der Schwerpunkt des Fahrers soll sich verändern? Sicher nur eine rechnerisch nachweisbare Größe. Also nein.
Selbstverständlich erhöht sich das Verletzungsrisiko, wenn ich mir solche Teile an den Kopf oder Helm montiere.
Was du meinst, sind sicher Actioncams.
Der Schwerpunkt des Fahrers soll sich verändern? Sicher nur eine rechnerisch nachweisbare Größe. Also nein.
Selbstverständlich erhöht sich das Verletzungsrisiko, wenn ich mir solche Teile an den Kopf oder Helm montiere.
@ bh_roth
Das Hefe keine Dashcam meinte, wurde hier schon mehrfach festgestellt. Dass sich der Schwerpunkt nur um Millimeter ändert, wurde auch schon ausgeführt. Aber als "Österreicher" solltest du wissen, dass auch Skirennläufer solche Kameras benutzen, um ihre Abfahrten zu filmen. Erhöhtes Verletzungsrisiko? Geschenkt!
Das Hefe keine Dashcam meinte, wurde hier schon mehrfach festgestellt. Dass sich der Schwerpunkt nur um Millimeter ändert, wurde auch schon ausgeführt. Aber als "Österreicher" solltest du wissen, dass auch Skirennläufer solche Kameras benutzen, um ihre Abfahrten zu filmen. Erhöhtes Verletzungsrisiko? Geschenkt!
Interessante Diskussionen. Was bedeutet der Hinweis auf Michael Schumacher? Es scheint Infos über das Verletzungsrisiko zu geben. Vielleicht ist meine Frage für einen Anwärter auf den IG-Nobelpreis interessant.